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Der Kosmetik- und der Jeanshersteller wehrten sich in getrennten Verfahren bis vor den EuGH gegen die britischen und singapurischen Handelshäuser, die Markenware außerhalb der EU eingekauft und ohne Herstellerzustimmung reimportiert hatten. Der EuGH entschied nun, dass Reimporte ohne Zustimmung des Herstellers gegen das europäische Markenrecht verstoßen, und erschwert somit zukünftig solche Rückimporte.