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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben den Wegfall der bisherigen Zulassungsbeschränkungen vor Land- und Amtsgerichten zum 1.1.2000 begrüßt. Auf weitgehende Ablehung traf der vom Bundesjustizministerium vorgelegte neue Entwurf eines Gesetzes für eine Reform der Zivilgerichtsbarkeit. Eigene BRAK-und DAV-Vorschläge liegen nicht vor.