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Paul ist hauptberuflich als Anwalt und Notar in Frankfurt im Bereich Corporate tätig und befasst sich dort unter anderem mit Stiftungs- und Steuerrecht. Sein Richteramt, ein nach seiner Einschätzung „halbes Ehrenamt“, übernahm er, nachdem er auf Vorschlag der CDU-Fraktion vom hessischen Landtag mit qualifizierter Mehrheit gewählt worden war. Gemeinsam mit zehn Kollegen, mehrheitlich nicht aus dem Richterstand kommend, hat er seitdem „einen Berg von Entscheidungen“ gefällt, so unter anderem zur Verfassungsmäßigkeit des Gleichstellungsgesetzes.