Luther Menold setzt auf deutliche Integration bei Ernst & Young

Auf ihrer gestrigen Versammlung in Frankfurt haben sich die Luther Menold-Partner mit breiter Mehrheit für eine starke Integration in die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young entschieden. Damit reagiert die Kanzlei auf die seit Monaten bestehende Unsicherheit über ihre zukünftige Ausrichtung, die in Folge des amerikanischen Sarbanes-Oxley-Acts entstanden war. Kurz vor der Partnersitzung wurden mehrere weitere Partnerverluste bei Luther Menold bekannt, zudem macht sich das Bochumer Büro selbstständig.Für Luther Menold bedeutet die nun beschlossene klare Anbindung an die WP-Gesellschaft eine Zäsur. Denn insbesondere der Kanzlei-Vorläufer Menold & Aulinger hatte stets auf die Unabhängigkeit von Ernst & Young Wert gelegt und sah sich nur als Kooperationspartner. Erst vor rund einem Jahr hat man sich im Zuge der Fusion mit Andersen Luther, dem Rechtsberatungsarm der untergegangenen WP-Gesellschaft Arthur Andersen, stärker an Ernst & Young angenähert.

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Die nun getroffene Entscheidung bedeutet nach den Worten eines Partners die „Aufgabe unserer Independence“, ein anderer sieht die Anwälte gar als zukünftig nur als „Stabsabteilung Recht“ von Ernst & Young in Deutschland. Dies sei jedoch Teil der neuen Gesamtstrategie der WP-Gesellschaft, die mehreren Quellen zufolge auf diesen Schritt gedrängt hatte.

Das neue Konzept sieht sogenannte Channel 1- und Channel 2-Mandate vor. Ziel ist es, die durch Sarbanes-Oxley geforderte klare Trennung von Prüfung und Beratung auf den Weg zu bringen. Während im Channel 1 ausschließlich Abschluss- und sonstige Prüfung betrieben werden soll, sind Channel 2-Mandanten solche, die Beratungsleistungen empfangen, ohne geprüft zu werden.

Zudem ist zu hören, dass Ernst & Young zusammen mit Luther Menold neue, integrierte Produkte auf den Markt bringen will, die zum Beispiel Möglichkeiten zum Umgang mit notleidendem Kapital oder Immobilienvermögen bieten sollen.

Für die Luther Menold-Anwälte führt allerdings insbesondere die Channel 1-/Channel-2-Strategie dazu, dass sie Mandatsbeziehungen aufgeben müssen, die bislang gleichzeitig aus Prüfung und Beratung bestanden. Es sei bedauerlich, dass man damit sehr interessante Mandanten aus den Augen der Rechtsberatung verliere, aber das ließe sich wohl nicht ändern, hieß es. Denn nicht nur das US-Gesetz verbiete die gleichzeitige Prüfung und Beratung von an den US-Börsen notierten Unternehmen und deren – gegebenenfalls auch deutschen – Töchtern, sondern hierzulande werde ebenfalls an einer Neufassung des Paragrafen 319 im Handelsgesetzbuch gefeilt, wonach berufsübergreifende Zusammenschlüsse verboten werden könnten.

Die neue Strategie von Ernst & Young, die wohl weltweit in ähnlicher Weise umgesetzt werden soll, wird dem Vernehmen nach auch dem Namen Luther Menold ein Ende bereiten. Die Rede ist davon, dass der Rechtsberatungsarm zukünftig als „EY Law“ firmieren soll. Die deutsche Kanzlei werde damit, wie in den allermeisten Ländern auch, den Status einer mit Ernst & Young „associated firm“ haben. Nur die amerikanische Kanzlei Mackee Nelson und der englische Vertreter Tite & Lewis dürften weiter relativ unabhängig bleiben und erhielten den Status der „allied firm“.

In einer Pressekonferenz von Luther Menold am 8. Juli werden möglicherweise weitere Einzelheiten bekannt gemacht werden.

Unmittelbare Auswirkungen auf den Bestand der Partnerschaft haben die Pläne von Ernst & Young bzw. Luther Menold aber schon jetzt. Nachdem in den vergangenen Wochen bereits mehrere Partnerabgänge, insbesondere in Frankfurt und Berlin, zu verzeichnen waren, die überwiegend im Zusammenhang mit der Unsicherheit in der Kanzlei standen, wurde nun bekannt, dass voraussichtlich das gesamte ehemalige Aulinger-Büro in Bochum aus dem Luther Menold-Verbund ausschert. In Berlin geht der Notar Bernhard Aust zu Römermann und drei wichtige Frankfurter Partner um den Bankrechtler Dr. Mark Oliver Kersting wechseln zu Görg Rechtsanwälte wechseln – siehe weitere Nachrichten. (Jörn Poppelbaum)

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