Das Gericht der Europäischen Union hat erstmals eine Spezialisierung bestimmter Kammern für Geistiges Eigentum eingeführt. Im September wurden zudem sieben weitere Richter aufgenommen und die Zahl der Kammern von neun auf zehn erhöht. Die Neuerungen, die in den nächsten Tagen umgesetzt werden, sind Teil einer bereits 2015 angestoßenen, organisatorischen Reform des Gerichts. Patent- und Markenrechtler hoffen, dass damit die Entscheidungen des EuG vorhersehbarer werden.
Bisher haben die Kammern alle Fälle zwischen sich aufgeteilt. Neuerdings werden IP-Fälle in sechs der zehn Kammern gebündelt. Diese beschäftigen sich daneben aber weiterhin auch mit anderen Fällen. Gleichzeitig führte das Gericht auch ein Rotationsprinzip für die Richter ein.
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