Mandatierung nach Diversity-Kriterien

Theorie mäßig, Praxis dürftig

Für 70 Prozent der Mandatierungsverantwortlichen deutscher Unternehmen spielt die Frage, wie es die Kanzlei mit der sogenannten Gender Diversity hält, keine Rolle bei der Auftragsvergabe. Ob die Kanzlei überhaupt weibliche Partner hat, interessiert sie nicht. Theoretisch findet allerdings gut die Hälfte der Befragten es zumindest “auch wichtig”, dass es Frauen in der Partnerschaft der Kanzlei gibt. Erklärtermaßen unwichtig ist dieser Aspekt nur 31 Prozent.

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Dr. Nicola Byok, Rechtsanwältin und tätig bei der Bucerius Education in Hamburg, hat bei 31 Unternehmen nachgefragt. Mit dabei waren unter anderem der Airbus-Konzern, die Allianz, die Deutsche Bank, Audi, BASF, Bertelsmann, Bosch, E.on und die Deutsche Bahn. Immerhin zwei Drittel dieser Unternehmen haben selbst Vorgaben zur Diversity. Nur zehn Prozent erstrecken derartige Vorgaben aber auch auf ihre Geschäftspartner. Eine unternehmenspolitische Notwendigkeit, bei der Kanzleimandatierung auf Diversity-Aspekte zu achten, besteht also in der Regel nicht.

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