Beeindruckende 93 Prozent der Mandanten hierzulande sind mit ihren Kanzleien sehr beziehungsweise äußerst zufrieden, so lautet das Ergebnis der aktuellen JUVE-Inhouse-Umfrage. Die hohe Zufriedenheit belohnen die Inhouse-Juristinnen und -Juristen mit entsprechender Treue. Nicht einmal ein Viertel der von JUVE Befragten bezeichnet sich selbst als besonders wechselfreudig: Nur 2 Prozent beantworteten die Frage nach ihrer generellen Bereitschaft, die Kanzlei zu wechseln, mit „sehr hoch“ und 20 Prozent gaben „eher hoch“ an.
Knapp über 30 Prozent beschreiben ihre Wechselwilligkeit als „minimal“ beziehungsweise „eher gering“. Bei 48 Prozent ist die Wechselwilligkeit „mittel“ ausgeprägt“. Neben der hohen Zufriedenheit gibt es weitere Gründe für die relativ große Stabilität der Mandatsbeziehungen: Es kostet Zeit und Kapazitäten, neue Berater auf den Stand zu bringen, den die alten haben. Die meisten General Counsel, gerade im Mittelstand, haben weder das eine noch das andere.
Dennoch hat sich gut die Hälfte der Mandanten – und zwar 58 Prozent laut JUVE-Inhouse-Umfrage – dann doch von Kanzleien getrennt. Und es gab eine Premiere: Erstmals waren die Kosten der am häufigsten angegebene Grund für die Trennung von Beraterinnen und Beratern. Rund 37 Prozent der Mandanten haben die Kanzlei gewechselt, weil sie zu teuer war. Die Tatsache, dass die Kanzleien die Inflationsphase genutzt haben, um ihre Honorare deutlich zu erhöhen und ihre Gewinne und Einstiegsgehälter zu steigern – obwohl die Mandanten von Inflation, steigenden Energiekosten und schwächelnder Wirtschaft mindestens genauso betroffen waren – stößt auf wenig Begeisterung.
Immerhin zusammengenommen über 30 Prozent führen für die Trennung aber auch qualitative Gründe an: 17 Prozent haben aufgrund von schlechtem Service gewechselt und 14 Prozent aufgrund von fachlichen Mängeln. Andere Gründe wie der Wechsel des Hauptansprechpartners oder das schlichte Ausprobieren eines neuen Beraters fallen hingegen als Trennungsgrund weniger ins Gewicht.
Detaillierte Auswertungen und redaktionelle Analysen der JUVE-Inhouse-Umfrage lesen Sie in der neuen Ausgabe 02/03 des JUVE Rechtsmarkt, die am 26. Februar erscheint.
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