Der Münchner Arbeitnehmervertreter Rüdiger Helm (46) hat sich zum Jahreswechsel mit den Arbeitsrechtlern Regina Bell (42) und Thomas Rathgeb (40) von der Kanzlei Bell & Rathgeb zu bell.rathgeb.helm zusammengeschlossen. Die neue Sozietät konzentriert sich auf Beratung und Vertretung von Personal- und Betriebsräten sowie Arbeitnehmern.
Helm stand zuletzt vor der Entscheidung, personell zu wachsen oder sich einzuschränken: „Es ist nicht gut, wenn eine Kanzlei nur von einer einzigen Person abhängig ist. Die tägliche Mandatsarbeit und die internen organisatorischen Aufgaben sind so umfangreich geworden, dass ich sie auf mehrere Schultern verteilen musste“, sagte Helm über seine Entscheidung, Bell und Rathgeb ins Boot zu holen. „Ich möchte darüber hinaus die Möglichkeit haben, mich in Zukunft mehr mit komplexen Rechtsfragen und Entwicklungen zu befassen.“
Bell und Rathgeb wurden in die Kanzlei Rüdiger Helm integriert. Die neue Einheit besteht aus den drei Partnern Bell, Rathgeb und Helm sowie vier Associates und ist sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht auf Arbeitnehmerseite tätig. Von den zuletzt sechs angestellten Anwälten der Sozietät Rüdiger Helm hatte mit Volker Lehmann ein Associate im vergangenen Jahr eine eigene Kanzlei gegründet, er bleibt der Sozietät bell.rathgeb.helm jedoch weiter verbunden. Ein weiterer Associate verließ die Kanzlei mit unbekanntem Ziel. Bell und Rathgeb brachten keine weiteren Anwälte in die Kanzlei mit. Bell.rathgeb.helm ist wie zuvor die Kanzlei Rüdiger Helms Mitglied der Kooperation Arbeitnehmeranwälte.
Rüdiger Helm gehört zu den bekannten Münchner Arbeitnehmervertretern. 2002 war er aus der Sozietät Seebacher & Helm (heute Seebacher Fleischmann Müller) ausgeschieden und hatte sich mit eigener Kanzlei selbstständig gemacht. Er berät unter anderem Betriebsräte beziehungsweise Gesamtbetriebsräte der Drogeriekette Schlecker, der Lebensmitteldiscounter Edeka und Netto oder der Deutschen Telekom und arbeitet eng mit den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes zusammen. Darüber hinaus ist Helm auf europäisches Arbeitsrecht spezialisiert. 2005 hatte er mit der so genannten „Mangold-Entscheidung“ des EuGH für Aufsehen gesorgt (mehr…). Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Entscheidung im Juni 2010.
Regina Bell hatte 2003 gemeinsam mit Stefan Rathgeb Bell & Rathgeb in München gegründet. Beide beraten Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitnehmer unter anderem aus den Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Dienste. Rathgeb ist darüber hinaus auf Betriebsverfassungsrecht spezialisiert. Bell wird sich neben der Mandatsarbeit auch um die interne Organisation der Sozietät kümmern. „Rüdiger Helm setzt mit seiner Arbeit Maßstäbe, vor allem auch im europäischen Recht. Gerade dieser Bereich wird in unserer täglichen Mandatsarbeit immer zentraler,“ sagte Bell. „Daher war sein Angebot,in die Kanzlei einzusteigen, für uns sehr attraktiv.“ (Catrin Behlau)