Domeier war vier Jahre lang als Partnerin im Münchner Büro von Osborne Clarke tätig. Dorthin war sie im Herbst 2009 von Noerr gewechselt (mehr…). In beiden Kanzleien arbeitete die Lebensmittelrechtlerin jeweils eng mit der IP-Praxis zusammen. Zu ihren Mandanten gehören bekanntermaßen die Unternehmensgruppe Theo Müller, eine namhafte Fastfoodkette und ein Hersteller von Babynahrung. Diese Mandanten waren Domeier bereits von Noerr zu Osborne Clarke und nun auch in ihre eigene Kanzlei gefolgt.
Nach 13 Jahren in Großkanzleien habe sie sich bewusst für die Arbeit in eigener Kanzlei entschieden, so Domeier: „Der Schritt war keine Entscheidung gegen meine alte Kanzlei, sondern für die Selbstständigkeit.“
Die Zahl der Lebensmittelrechtler in Großkanzleien ist damit weiter rückläufig. Derzeit bieten nur noch Gleiss Lutz, Graf von Westphalen, Hogan Lovells sowie WilmerHale die Beratung zu Spezialfragen der Lebensmittelbranche mit marktbekannten Anwälten an. Der Großteil der Lebensmittelrechtler ist dagegen in Spezial- oder mittelgroßen Kanzleien tätig.
Bei Osborne Clarke in München verbleiben nach Domeiers Weggang fünf Equity- und ein Fixed-Share-Partner sowie zwölf Associates. Ein Sprecher der Kanzlei betonte die freundschaftliche Trennung. Osborne Clarke will weiterhin bei lebensmittelrechtlichen Fragen mit Domeier kooperieren.