München

Schmidt-Westphal eröffnet zweites Büro mit RP Richter-Arbeitsrechtlerin

Autor/en
  • JUVE

Die Düsseldorfer Arbeitsrechtsboutique Schmidt-Westphal hat zum November ein Büro in München eröffnet. Dafür kam Dr. Melanie Höveler, die bis Ende 2010 Associate bei RP Richter & Partner, heute Rölfs RP, war. In der neuen Einheit stieg die 39-Jährige als Partnerin ein.

Teilen Sie unseren Beitrag
Melanie Höveler
Melanie Höveler

Ihre Karriere hatte Höveler 2003 bei Arcon begonnen und nach deren Auflösung bei Heisse Kursawe Eversheds fortgesetzt. Im Herbst 2009 schloss sie sich RP Richter an. Der Fokus von Schmidt-Westphal liegt in der Beratung von Aufsichtsräten und Führungskräften, vor allem in Düsseldorf werden auch Betriebsräte beraten und vertreten. In der Kanzlei sind vier Partner und ein Associate tätig.

„Unsere Mandanten haben sich unsere Präsenz in München gewünscht und ich bin froh, dass Melanie Höveler bei uns mitmacht, da sie in München exzellent vernetzt ist“, sagte Namenspartner Dr. Oliver Schmidt-Westphal. Er und Höveler kennen sich unter anderem aus gemeinsamen Studienzeiten in Bonn.

In der Münchner Arbeitsrechtspraxis von RP Richter, jetzt Rölfs RP, hatte es in den vergangenen Monaten viel Bewegung gegeben. Zum Februar hatte sich Partnerin Astrid Wellhöner mit einer Associate Heuking Kühn Lüer Wojtek angeschlossen (mehr…). Die erfahrene Arbeitsrechtlerin Hanna Karl, zuletzt Counsel bei RP Richter, war zu SKW Schwarz gewechselt.

Verstärkung für das Rölfs RP-Team kam dagegen 2010 mit Christine Ostwald von SSP Schiessl, die ebenso als Senior Manager einstieg wie Dr. Henning Timm, der zum Jahreswechsel 2012 von CMS Hasche Sigle dazu stößt. Die Position entspricht der eines Senior Associates in anderen Kanzleien. Bereits Mitte 2011 verstärkte ein Associate von Weiss Walter Fischer-Zernin die Praxis. In Frankfurt gewann Rölfs RP mit Dr. Alexander Lorenz von Squire Sanders Hammonds einen weiteren Arbeitsrechtler auf Senior-Manager-Ebene hinzu. Insgesamt zählt die Arbeitsrechtspraxis von Rölfs RP nun fünf Berufsträger.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de