Neue Anwälte am BGH

Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 sind eine Reihe neuer Rechtsanwälte beim BGH gewählt worden.

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Als „Krönung der Karriere für einen Forensiker“ bezeichnete einer der Ernannten die Ehre, die insgesamt acht Anwälten nach langem Prüfungs- und Wahlverfahren zuteil wurde.

Es handelt sich um Dr. Brunhilde Ackermann (bisher Melchers Schubert Stocker Sturies, Heidelberg), Dr. Alfred Bergmann (Ettlingen), Dr. Reiner Hall (Karlsruhe), Hans-Eike Keller (bisher Keller & Kollegen, Celle), Dr. Wendt Nassall (bisher Bappert, Witz & Selbherr), Dr. Arn Osterloh (Ettlingen), Dr. Thomas von Plehwe (bisher Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln), Dr. Michael Schultz (Zweibrücken). Bis zum Redaktionsschluss hatte nur Nassall bereits die Eintragung in die Liste der am BGH tätigen Anwälte (insgesamt nun 29) beantragt und damit den Schritt nach Karlsruhe verbindlich vollzogen.

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