Konsequent

Wirtschaftsstrafrechtler verlässt Spieker & Jaeger mit Team

Der anerkannte Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Tido Park verlässt zum Jahreswechsel die Dortmunder Kanzlei Spieker & Jaeger und macht sich in eigener Kanzlei selbstständig. Drei Associates begleiten den 40-Jährigen. Das Team firmiert künftig unter Park Wirtschaftsstrafrecht.

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Die Trennung erfolgt einvernehmlich, auch wenn Spieker & Jaeger damit ihr gesamtes strafrechtliches Team verliert. Die Associates Tobias Eggers, Ulf Reuker und Dr. Stefan Rütters waren seit maximal drei Jahren in der Kanzlei und werden in der neuen Konstellation ebenfalls zunächst als Associates tätig sein.

Park war seit 2002 Partner bei Spieker. Seit 2009 ist er zudem Honorarprofessor an der Universität Münster. Er gehört zu den im Markt hoch anerkannten Strafrechtlern und hat vor allem im Kapitalmarktstrafrecht einen guten Namen. Seine neue Kanzlei wird sich gänzlich auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht konzentrieren.

Park hat sein Geschäft in den vergangenen Jahren weitgehend unabhängig vom Rest der Kanzlei entwickelt. Immer wieder war er, nicht zuletzt, weil ihn andere Wirtschaftsstrafrechtler nicht nur als kompetent, sondern auch als teamfähig schätzen, auch in Großverfahren involviert. So vertritt Park etwa einen Beschuldigten im Verfahren um Schmiergeldzahlungen beim Anlagenbauer Ferrostaal. Regelmäßig steht er unter anderem dem Discounter KiK zur Seite. Zudem profitiert er davon, dass im Ruhrgebiet nur vergleichsweise wenige Spezialisten in seinem Bereich tätig sind. So war Park einer der Verteidiger des Windkraftunternehmers Günter Benik, der sich wegen Untreue verantworten musste.

Spieker wird die strafrechtliche Kompetenz nicht wieder intern aufbauen. Manfred Ehlers, Managing Partner von Spieker, und Park kündigten an, weiterhin eng zusammenzuarbeiten. „Beide Seiten können sich in der Bearbeitung der Mandate freier bewegen“, so Ehlers im Hinblick auch auf mögliche Interessenkonflikte. Allerdings dürften auch geschäftliche Erwägungen hinter der Entscheidung stehen: So ziehen zivilrechtlich ausgerichtete Kanzleien nur selten einen Strafrechtler aus einer Kanzlei hinzu, die ihnen womöglich danach auch das Zivilrechtsmandat abspenstig machen könnte. Nicht zuletzt deswegen hatte der von Boutiquen dominierte Markt der Wirtschaftsstrafrechtler den Schritt Parks schon länger erwartet.

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