New Yorker Anwaltskammer zu MDP

Autor/en
  • Aled Griffiths

Als Reaktion auf das im Juni von der American Bar Association veröffentlichte Thesenpapier zu multidisziplinären Partnerschaften hat jetzt die New Yorker Anwaltskammer ebenfalls eine Stellungnahme zum Thema veröffentlicht. Ziel ist es dem Papier zufolge, „die Kernwerte des Anwaltsberufes zu bewahren und gleichzeitig im Interesse eines verbesserten Mandantenservice Flexibilität zu zeigen“. Besonderes Gewicht legt die Anwaltskammer, die zu den einflußreichsten regionalen Anwaltsverbänden in den USA gehören, in ihrer Stellungnahme auf die Notwendigkeit einer weiteren Verbesserung des Rechtssystems und eines erleichterten Zugangs zu diesem System für Nichtwohlhabende. Die Organisation gesteht in ihrer Stellungnahme ferner ein, daß die bisherige Diskussion über multidisziplinäre Praxen in den USA bislang von einer gewissen Herablassung gegenüber den professionellen Standards anderer Berufe belastet gewesen sei. Demgegenüber wird nun betont, daß „buchstäblich jeder andere Berufsstand über eigene Regeln, Sanktionssysteme und Traditionen verfügt. Unsere Prüfung hat ergeben, daß sie den Regeln der Anwaltschaft in vielem ähnlich sind“. Als einzigen unvereinbaren Widerspruch der Berufsordnungen verschiedener Professionen - genannt werden in dem Bericht u.a. auch Ärzte, Architekten, Ingenieure und Sozialarbeiter - ermittelt die Anwaltskammer die Schweigepflicht des Anwalts im Gegensatz zur Öffentlichkeitsverpflichtung des Wirtschaftsprüfers. Nach Einschätzung der Kammer dürfen daher anwaltliche und Wirtschaftsprüfungdienstleistungen Mandanten nie aus einer Hand, d.h. durch ein und dieselbe Sozietät angeboten werden.

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Als Reaktion auf das im Juni von der American Bar Association veröffentlichte Thesenpapier zu multidisziplinären Partnerschaften hat jetzt die New Yorker Anwaltskammer ebenfalls eine Stellungnahme zum Thema veröffentlicht. Ziel ist es dem Papier zufolge, „die Kernwerte des Anwaltsberufes zu bewahren und gleichzeitig im Interesse eines verbesserten Mandantenservice Flexibilität zu zeigen“. Besonderes Gewicht legt die Anwaltskammer, die zu den einflußreichsten regionalen Anwaltsverbänden in den USA gehören, in ihrer Stellungnahme auf die Notwendigkeit einer weiteren Verbesserung des Rechtssystems und eines erleichterten Zugangs zu diesem System für Nichtwohlhabende. Die Organisation gesteht in ihrer Stellungnahme ferner ein, daß die bisherige Diskussion über multidisziplinäre Praxen in den USA bislang von einer gewissen Herablassung gegenüber den professionellen Standards anderer Berufe belastet gewesen sei. Demgegenüber wird nun betont, daß „buchstäblich jeder andere Berufsstand über eigene Regeln, Sanktionssysteme und Traditionen verfügt. Unsere Prüfung hat ergeben, daß sie den Regeln der Anwaltschaft in vielem ähnlich sind“. Als einzigen unvereinbaren Widerspruch der Berufsordnungen verschiedener Professionen – genannt werden in dem Bericht u.a. auch Ärzte, Architekten, Ingenieure und Sozialarbeiter – ermittelt die Anwaltskammer die Schweigepflicht des Anwalts im Gegensatz zur Öffentlichkeitsverpflichtung des Wirtschaftsprüfers. Nach Einschätzung der Kammer dürfen daher anwaltliche und Wirtschaftsprüfungdienstleistungen Mandanten nie aus einer Hand, d.h. durch ein und dieselbe Sozietät angeboten werden.

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