NSA-Affäre

Die Wirtschaft hält sich bedeckt

Die NSA-Affäre hat die Aufmerksamkeit verstärkt auf ein Thema gelenkt, das vielen Unternehmen ohnehin steten Kopfschmerz bereitet: die Sicherheit ihrer Daten. Dass ein Unternehmen wegen Wirtschaftsspionage gegen die Vereinigten Staaten vorgeht, scheint jedoch unwahrscheinlich, in den meisten Verbänden werden juristische Möglichkeiten derzeit kaum diskutiert.

Teilen Sie unseren Beitrag

Eine Ausnahme ist der Deutsche Anwaltverein (DAV), der sich mit einer Rechtsauffassung positioniert hat. Demnach kommt – neben politischen Interventionen – durchaus eine Strafverfolgung von US-Agenten nach Paragraf 99 StGB (Agententätigkeit) oder wegen Ausspähens von Daten in Betracht. Der Generalbundesanwalt prüft. Damit wären wohl auch zivilrechtliche Ansprüche der Wirtschaft zu begründen, insbesondere wenn abgeschöpfte Informationen in den kommerziellen Markt sickern.

Nach Einschätzung des Vertreters eines großen Wirtschaftsverbands ist jedoch kaum mit einer juristischen Aufarbeitung in dieser Richtung zu rechnen: Die Beweislage wäre zu schwierig und außerdem stelle sich die ökonomische Frage, wie sich das weitere Geschäft in den USA gestaltet.

Auch einige Kanzleien haben sich des Themas angenommen. Die Kanzlei Baker & McKenzie reagiert bemerkenswert schnell und rief eine Cyber-Security-Taskforce ins Leben. Anbieter von Sicherheitssoftware und Cyber-Security-Policen sehen goldenen Zeiten entgegen. In den USA gibt es längst einige Anbieter. Die Policen sind ein Milliardengeschäft, auch wenn es kaum statistische Risikodaten gibt. In Europa und Deutschland steht die Entwicklung noch am Anfang, aber es gibt erste Angebote: So brachte die Allianz Global Corporate & Specialty Mitte Juli ein neues Versicherungsprodukt auf den Markt. Der Zeitpunkt sei Zufall, sagte ein Sprecher der ‚Deutschen Welle‘.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de