Eine Ausnahme ist der Deutsche Anwaltverein (DAV), der sich mit einer Rechtsauffassung positioniert hat. Demnach kommt – neben politischen Interventionen – durchaus eine Strafverfolgung von US-Agenten nach Paragraf 99 StGB (Agententätigkeit) oder wegen Ausspähens von Daten in Betracht. Der Generalbundesanwalt prüft. Damit wären wohl auch zivilrechtliche Ansprüche der Wirtschaft zu begründen, insbesondere wenn abgeschöpfte Informationen in den kommerziellen Markt sickern.
Nach Einschätzung des Vertreters eines großen Wirtschaftsverbands ist jedoch kaum mit einer juristischen Aufarbeitung in dieser Richtung zu rechnen: Die Beweislage wäre zu schwierig und außerdem stelle sich die ökonomische Frage, wie sich das weitere Geschäft in den USA gestaltet.
Auch einige Kanzleien haben sich des Themas angenommen. Die Kanzlei Baker & McKenzie reagiert bemerkenswert schnell und rief eine Cyber-Security-Taskforce ins Leben. Anbieter von Sicherheitssoftware und Cyber-Security-Policen sehen goldenen Zeiten entgegen. In den USA gibt es längst einige Anbieter. Die Policen sind ein Milliardengeschäft, auch wenn es kaum statistische Risikodaten gibt. In Europa und Deutschland steht die Entwicklung noch am Anfang, aber es gibt erste Angebote: So brachte die Allianz Global Corporate & Specialty Mitte Juli ein neues Versicherungsprodukt auf den Markt. Der Zeitpunkt sei Zufall, sagte ein Sprecher der ‚Deutschen Welle‘.