Öffentliche Hand in NRW

Frauenförderung als Kriterium für Mandatsvergabe

Autor/en
  • JUVE

Wer als Kanzlei Mandate von der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen will, muss künftig versprechen, seine Frauen- und Familienförderung zu verbessern. Das verlangt das neue Tariftreue- und Vergabegesetz, das zum Mai in Kraft tritt. Die EU plant indessen sogar noch stärker in den Wettbewerb und das Management der Kanzleien einzugreifen.

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Das neue Gesetz wurde Ende Januar im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht und betrifft alle Dienstleistungen, die für die öffentliche Hand erbracht werden. Bestimmte Regelungen schließen auch Rechtsberatungsdienstleistungen ein, wie das Wirtschaftsministerium NRW gegenüber JUVE erklärte. Dazu gehört die Abgabe einer Erklärung über Förderungsmaßnahmen für Frauen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die der öffentliche Auftraggeber künftig zwingend einholen soll.

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