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Das neue Gesetz wurde Ende Januar im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht und betrifft alle Dienstleistungen, die für die öffentliche Hand erbracht werden. Bestimmte Regelungen schließen auch Rechtsberatungsdienstleistungen ein, wie das Wirtschaftsministerium NRW gegenüber JUVE erklärte. Dazu gehört die Abgabe einer Erklärung über Förderungsmaßnahmen für Frauen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die der öffentliche Auftraggeber künftig zwingend einholen soll.