Ökostromrabatte

EU-Kommission leitet Beihilfeverfahren gegen Deutschland ein

Autor/en
  • JUVE

Die EU-Kommission prüft die milliardenschweren Rabatte für stromintensive Industrieunternehmen. Wie erwartet verkündete Wettbewerbskommissar Joaqin Almunia heute, dass die Kommission ein förmliches Verfahren gegen Deutschland wegen unzulässiger Beihilfen eingeleitet hat.

Teilen Sie unseren Beitrag

Die Kommission beanstandet, dass stromintensive Betriebe weitgehend von der Finanzierungsumlage zur Förderung erneuerbarer Energien, der sogenannten EEG-Umlage, befreit sind. Auf die Großindustrie kommen möglicherweise hohe Nachzahlungen zu.

Nach Ansicht der Wettbewerbshüter verstoßen die Vergünstigungen gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs in Europa. Die Einspeisevergütung selbst beanstandet die Kommission nicht. Brüssel stört sich an der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012, mit der die Umlage nach dem jeweiligen Stromverbrauch eines Betriebs festgelegt wurde. Daher hatte sie bereits kurz nach Inkrafttreten der Norm eine vorläufige Prüfung eingeleitet.

Die Kommission betonte heute, dass sie das aktuelle Beihilfeverfahren ergebnisoffen führen wird. Mit Einleitung des Verfahrens hat die Bundesregierung nun einen Monat Zeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte sich in der Tagespresse kritisch, eine Schwächung der deutschen Industrie werde man nicht hinnehmen. So ist etwa denkbar, dass die Kommission die neue Bundesregierung auffordert, Änderungen am EEG vorzunehmen oder die gewährten Rabatte von den Unternehmen zurückfordert.

Innerhalb der Bundesregierung liegt die Federführung beim Bundeswirtschaftsministerium. Zuständig ist das Referat für Beihilfenkontrollpolitik, das Sven Kaiser leitet. Entscheidet sich die Bundesregierung für eine Klage gegen das Beihilfeverfahren, kommt das Referat für Prozesse vor europäischen Gerichten ins Spiel. Das zentral für die Bundesrepublik zuständige Referat leitet Thomas Henze.

Henze vertrat auch kürzlich die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof in einem Verfahren, das entscheidend für die Tragweite des aktuellen EU-Beihilfeverfahrens zu den Öko-Stromrabatten ist. Die Richter waren nämlich zu dem umstrittenen Urteil gekommen, dass nach Eröffnung eines formellen EU-Beihilfeverfahrens nationale Gerichte verpflichtet sind, sich an der Eröffnungsentscheidung auszurichten (mehr…).

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de