Die Kommission beanstandet, dass stromintensive Betriebe weitgehend von der Finanzierungsumlage zur Förderung erneuerbarer Energien, der sogenannten EEG-Umlage, befreit sind. Auf die Großindustrie kommen möglicherweise hohe Nachzahlungen zu.
Nach Ansicht der Wettbewerbshüter verstoßen die Vergünstigungen gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs in Europa. Die Einspeisevergütung selbst beanstandet die Kommission nicht. Brüssel stört sich an der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012, mit der die Umlage nach dem jeweiligen Stromverbrauch eines Betriebs festgelegt wurde. Daher hatte sie bereits kurz nach Inkrafttreten der Norm eine vorläufige Prüfung eingeleitet.
Die Kommission betonte heute, dass sie das aktuelle Beihilfeverfahren ergebnisoffen führen wird. Mit Einleitung des Verfahrens hat die Bundesregierung nun einen Monat Zeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte sich in der Tagespresse kritisch, eine Schwächung der deutschen Industrie werde man nicht hinnehmen. So ist etwa denkbar, dass die Kommission die neue Bundesregierung auffordert, Änderungen am EEG vorzunehmen oder die gewährten Rabatte von den Unternehmen zurückfordert.
Innerhalb der Bundesregierung liegt die Federführung beim Bundeswirtschaftsministerium. Zuständig ist das Referat für Beihilfenkontrollpolitik, das Sven Kaiser leitet. Entscheidet sich die Bundesregierung für eine Klage gegen das Beihilfeverfahren, kommt das Referat für Prozesse vor europäischen Gerichten ins Spiel. Das zentral für die Bundesrepublik zuständige Referat leitet Thomas Henze.
Henze vertrat auch kürzlich die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof in einem Verfahren, das entscheidend für die Tragweite des aktuellen EU-Beihilfeverfahrens zu den Öko-Stromrabatten ist. Die Richter waren nämlich zu dem umstrittenen Urteil gekommen, dass nach Eröffnung eines formellen EU-Beihilfeverfahrens nationale Gerichte verpflichtet sind, sich an der Eröffnungsentscheidung auszurichten (mehr…).