Mit diesem massiven Partner-Abgang tritt nun ein, was Beobachter aufgrund der jüngsten Ereignisse vermutet hatten: Zwischen Taylor Wessing Frankreich und Nixon Peabody tobt eine heftige gerichtliche Auseinandersetzung um die mögliche Nichteinhaltung eines bestehenden Abwerbeverbots. Hierzu war es gekommen, nachdem im Juli 2007 der damalige französische Managing Partner Arnaud de Senilhes ohne das Wissen der britischen und deutschen Taylor Wessing-Büros mit Nixon Peabody über eine Fusion verhandelt hatte (JUVE berichtete…).
Im Verlauf der Verhandlungen sicherten sich beide Seiten zu, im Fall von gescheiterten Gesprächen zwei Jahre lang keine Partner voneinander abzuwerben. Die Fusionsverhandlungen wurden im vergangenen November beendet.
Taylor Wessing verklagte zwischenzeitlich Nixon Peabody in den USA auf Einhaltung des Abwerbeverbots. Darauf reagierte die US-Kanzlei mit einem Antrag auf Nichtzulassung der Klage. Gleichzeitig wandte sich Taylor Wessing an die Pariser Rechtsanwaltskammer, um zu erreichen, dass die ausscheidenden Anwälte ihre drei- bis sechsmonatigen Kündigungsfristen einhalten. Pikanterweise ist Taylor Wessing-Partner Paul-Albert Iweins Präsident der französischen Rechtsanwaltskammer (Conseil National des Barreaux). Er hatte kürzlich das Angebot von Taylor Wessing auf die Equity-Partnerschaft akzeptiert.
Die Kanzlei hatte erst vor kurzem die französische Equity-Partnerschaft geöffnet. Die ursprünglichen Fusionsverhandlungen hatten vor dem Hintergrund stattgefunden, dass sich die Pariser Non-Equity-Partner durch die damals fünf Equity-Partner blockiert sahen.
Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 27. August 2008