Nach dem kürzlich erzielten gerichtlichen Erfolg des umstrittenen Patent-Rechteverwerters IPCom dürfte in Deutschland die Diskussion um so genannte Patenttrolls neue Nahrung bekommen.Das Mannheimer Landgericht hatte am 27. Februar den taiwanesischen Mobilfunkhersteller HTC wegen Verletzung eines Europäischen Patents der IPCom GmbH verurteilt. IPCom vollstreckte das Urteil Anfang März und untersagte den Taiwanesen den Verkauf von UMTS-fähigen Handys. HTC kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Erstmalig war die Pullacher Patent-Verwertungsgesellschaft einer breiten Öffentlichkeit im Januar 2008 bekannt geworden, als sie den Mobilfunkriesen Nokia ebenfalls in Mannheim auf Patentverletzung verklagte. Auch Nokia sieht sich mit einer Klage aus dem Patent konfrontiert, aus dem IPCom nun gegen HTC vorgegangen ist. Die Firma wurde im Mai 2007 vom Münchner IP-Anwalt Bernhard Frohwitter gegründet. Mit der Rückendeckung des Private-Equity-Hauses Fortress übernahm das Unternehmen von Bosch Mobilfunkpatente, um deren Verwertung es sich nun kümmert.
Seit IPCom Prozesse gegen verschiedene Mobilfunkunternehmen führt, diskutieren deutsche Patentrechtler die Frage, ob sich Verwertungsgesellschaften wie IPCom wie „Patenttrolls“ verhalten. Den Begriff schuf der frühere General Counsel von Intel, Peter Detkin, in Anlehnung an Trolle aus der skandinavischen Mythologie. Nach einer Definition von Prof. Ansgar Ohly von der Universität Bayreuth, kennzeichnen einen Patentroll vier Merkmale: Er ist selbst nicht erfinderisch tätig, kauft Patente in großer Zahl auf und beabsichtigt nicht die Herstellung von Produkten auf der Grundlage der geschützten Erfindungen. Das Geschäftsmodell eines Patenttrolls bestehe vielmehr darin, Unternehmen mit Verletzungsklagen zu bedrohen, um Lizenzzahlungen oder gerichtlich zugesprochene Schadensersatzleistungen zu erlangen.
Neben IPCom existieren eine Reihe weiterer solcher Verwertungsgesellschaften, etwa die GE-Tochter CIV, MPEG-Video-Pool oder Sisvel. IPCom setzte sich mehrfach öffentlich, auch gerichtlich, gegen den Vorwurf, ein Patenttroll zu sein, zur Wehr.