Auf diese Weise wollte Schmitt den rund 30.000 geschädigten Anlegern eine frühe Teilauszahlung aus der Insolvenzmasse ermöglichen (JUVE 07/06). Die Gläubigerversammlung stimmte im April zu – fast einstimmig. Aber die Gegner ließen nicht locker und legten beim Landgericht Frankfurt Beschwerde ein.
Eine von 15 Beschwerden war erfolgreich: Die Gläubigerin Citco Global Custody erwirkte Ende Oktober den Stopp des Insolvenzplans. Citco fordert Gelder zurück, die auf Phoenix-Konten liegen – dem Vernehmen nach knapp acht Millionen Euro.
Diese Gelder sollen nicht zur Insolvenzmasse gezählt, sondern ausgesondert und an die ursprünglichen Einzahler zurückerstattet werden. Der Hamburger Insolvenzrechtler Professor Dr. Reinhard Bork hatte dies bereits 2006 in einem Rechtsgutachten unterstützt.
Insolvenzverwalter Schmitt prüft jetzt, ob er den Bundesgerichtshof anruft, um die Gültigkeit des Insolvenzplans doch noch bestätigt zu bekommen. Das Teilproblem Aussonderung liegt erneut beim Landgericht Frankfurt. Schmitt hat Klage eingereicht, um die Zuordnung der Konten zur Insolvenzmasse zu erreichen.
Begleitet wurde die eher sachlich geprägte Auseinandersetzung um die Phoenix-Konten von heftigen Konfrontationen mit einer weiteren Interessengruppe. Ein Rechtsverfolgungspool um die Frankfurter Vermögensverwaltung Ceros warf Schmitt vor, die Insolvenzmasse mit „erhöhten Gebühren und Kosten“ zu belasten – etwa durch die Einbeziehung der umstrittenen Treuhandgelder in die Insolvenzmasse oder durch einen angeblich millionenschweren Auftrag an die Schultze & Braun-Abteilung Forensic Services.
Diese „Schäden“ sieht der Pool als existenzbedrohend für seine 20 Mitglieder an: Je kleiner die Masse ausfalle, desto höher seien die Ansprüche der Anleger an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).
Die EdW ist gesetzlich verankert und holt sich das Geld im Entschädigungsfall bei seinen (Zwangs-)Mitgliedern zurück, also auch bei den 20 Pool-Teilnehmern. Für hohe Schadenssummen wie im Fall Phoenix ist das EdW-Vermögen allerdings viel zu klein.
Die Mitglieder müssten Millionen nachschießen, eventuell auch kurzfristig, denn die EdW prüft zur Zeit, ob sie eine Teilentschädigung der Anleger vorziehen kann. Das Landgericht Frankfurt akzeptierte die Ceros-Beschwerde gegen den Verwalter nicht, denn als Gläubiger konnte der Pool nur auftreten, nachdem er im laufenden Verfahren eine Forderung aufgekauft hatte – unwirksam, so die Richter.
Weiter steht das Verlangen im Raum, einen Sonderverwalter zu installieren, der Schmitts Arbeit kontrollieren soll. Das Amtsgericht Frankfurt prüft noch. Zuletzt haben die Poolfirmen Schmitt zusätzlich wegen Untreue und Betrug bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft angezeigt. Sie werden vertreten von Dr. Jan Marwede von Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl.