Dies waren auch die Schwerpunkte in Viskorfs richterlicher Tätigkeit. Am BFH begann er 1991. 2007 übernahm er den Vorsitz des unter anderem für die Erbschaftssteuer zuständigen II. Senats. Zwischen 2008 und seinem Ruhestand im vergangenen Sommer war er überdies Vizepräsident des Gerichts.
Für Taylor Wessing ist der Zugang ein echter Coup. Die Steuerpraxis der Kanzlei ist im Marktvergleich eher klein und befindet sich seit Weggängen vor einigen Jahren wieder im Aufbau. Geleitet wird sie von dem Düsseldorfer Partner Dr. Bert Kimpel. Neben ihm und dem neuen of Counsel Viskorf zählt sie noch drei Partner, zwei Counsel und drei Associates.
Wie Viskorf wird sich auch der Düsseldorfer Steuerpartner Dr. Simon Weppner von nun an stärker der Industriegruppe Private Wealth verschreiben, um das bundesweit anerkannte Team auch steuerrechtlich weiter zu bringen.
Quereinsteiger auch in Frankfurt
Ebenfalls zum Mai hat sich Taylor Wessing auch in Frankfurt verstärkt: Als neuer Salary-Partner wechselte Dr. Martin Bartlik (38) in die Immobilienrechtspraxis der Kanzlei. Der vor allem auf die Beratung der Hotelbranche spezialisierte Immobilienrechtler kam von Hogan Lovells, wo er seit 2010 tätig war. Davor hatte Bartlik unter anderem auch als Richter am Landgericht Frankfurt und bei Gleiss Lutz gearbeitet. (Jörn Poppelbaum)