Das Kölner Institut für Anwaltsrecht veranstaltete am 9. Februar in den Räumen des Gerling Konzerns eine Tagung zum Thema Rechtsschutzversicherung und Prozeßfinanzierung. Unter anderem referierte Prof. Dr. Barbara Grunewald zur Zulässigkeit des Prozessfinanzierungsmodells der FORIS AG. Neben Richter am BGH Wolfgang Römer, Vertretern der führenden Rechtsschutzversicherer, Kölner Anwälten und Vertretern von DAV und Anwaltskammern war auch Dr. Lothar Müller-Güldemeister, Vorstand der FORIS AG, gekommen, um aktuelle Fragen der Prozessfinanzierung durch Rechtsschutzversicherer und neuere Modelle zu diskutieren. Grunewald legte dar, dass aus ihrer Sicht die Prozessfinanzierung durch FORIS – wie auch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits festgestellt hat – keine Versicherung darstelle, sondern dass vielmehr zwischen dem Inhaber einer Forderung und FORIS ein Gesellschaftsvertrag entstehe: beide haben das gemeinsame Interesse, den Prozess zu gewinnen und den Erlös in Form einer erstrittenen Forderung zu teilen. Die Gesellschaft, die nach außen nicht in Erscheinung trete, entstehe als Innengesellschaft. „Der Prozessfinanzierungsvertrag als solcher verstößt nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz oder die BRAO und ist nicht nichtig“, fasste Grunewald zusammen, „wenn auch einzelne Klauseln einer Beurteilung durch das AGBG vermutlich nicht standhalten.“ Römer sah aber auch die Frage der Versicherereigenschaft noch nicht als abgeschlossen an.
Dabei macht das Modell der Prozessfinanzierung Schule, denn FORIS hat Konkurrenz bekommen: von mittlerweile zwölf Anbietern war die Rede, wobei die Stiftung Warentest in der April-Ausgabe ihrer Zeitschrift „Test“ einen Vergleich veröffentlichen will.
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