Doch sowohl das Landgericht (September 2005) als auch das Oberlandesgericht Köln (April 2006) wiesen die Klage ab, da Prof. Raupach bei der Gründung von Raupach & Wollert-Elmendorff zum 31.12.1997 der Nutzung des Namens auch nach seinem Ausscheiden aus der Sozietät zugestimmt hatte.
Raupach bleibt erhalten
Raupach & Wollert-Elmendorff (R&WE) darf weiterhin den Namen 'Raupach' nutzen. Dies hat der Bundesgerichtshof Mitte Juli entschieden, in dem es die Nichtzulassungsbeschwerde von Prof. Dr. Arndt Raupach zurückgewiesen hat. Prof. Raupach hatte die von ihm mit gegründete Kanzlei im Juli 2004 verlassen und war zu McDermott Will & Emery gewechselt (JUVE 07/04). Im Folgenden verklagte er seine Ex-Kanzlei darauf, seinen Namen nicht mehr im Geschäftsverkehr zu verwenden (JUVE 11/05).