Gleichzeitig geht Hölters & Elsing ihre Strukturen an. Zum einen wird die Kanzlei, in der alle Partner den bisherigen Gesellschaftsvertrag zum Ende des Jahres gekündigt haben, ab 2005 als eine Partnerschaftsgesellschaft geführt. Zum anderen richtet sie ab diesem Zeitpunkt auch ihr Vergütungssystem neu aus.
Das Kanzleimanagement reagiert damit möglicherweise darauf, dass im Umfeld der Kanzlei „finanzielle Erwägungen“ als Grund für etwaige Partnerabgänge in Düsseldorf – neben den bereits bestätigten in Frankfurt – angeführt worden waren. Siegfried Elsing sagte dazu lediglich, dass über strukturelle Änderungen schon länger nachgedacht worden sei: „Die mussten ohnehin kommen“.
Im Kern wird dem Lockstep-Verfahren bei der Vergütung eine größere Bedeutung beigemessen. War vorher die Hälfte des Gewinntopfes der Kanzlei für den Lockstep-Anteil vorgesehen, werden es ab 2005 siebzig Prozent sein. Außerdem soll der Lockstep bei allen Partnern auf gleich ansteigende Sätze umgestellt werden. Bislang ist das Stufensystem derart gestaltet, dass das Wachstum der jährlich höheren Einkommensstufe bei jüngeren Partnern nur halb so groß ist wie bei älteren.
Mit der Neuausrichtung der Vergütung wolle man jüngeren Partnern, die am Anfang ihrer Anwaltslaufbahn noch weniger Möglichkeiten zur eigenen Akquise hätten, weiter ein höchst attraktives Auskommen bieten können, sagte Wolfgang Hölters gegenüber JUVE. (Jörn Poppelbaum)