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Vor Bergmann, bislang Rechtsanwalt beim BGH, waren nur Manfred Skibbe (1974) und Werner Hoffmann (1971) zu BGH-Richtern berufen worden. Der Deutsche Anwaltverein begrüßte die Wahl und plädierte dafür, dass mehr erfahrene Anwälte Richter werden. Die Anwaltschaft sei Teil der Rechtspflege und ihre auch außergerichtliche Erfahrung sei für Gerichtsentscheidungen von besonderem Nutzen. „Wir hoffen, dass diese Wahl ein Zeichen setzt“, erklärte Dr. Dierk Mattik, Hauptgeschäftsführer des DAV.