Die gemeinnützige Organisation schaut dabei insbesondere auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Kinder. Zentrales Projekt ist der Aufbau einer Online-Datenbank (www.crin.org), über die sich Rechtsanwälte und Aktivsten in den Vertragsstaaten informieren können. Ein internationales Team von Anwälten aus der Kanzlei Skadden Arps Slate Meagher & Flom unterstützt das Projekt.
Sogar ausgezeichnete Pro-Bono-Arbeit lieferte die US-Inhouse-Abteilung von Exelon ab: Die Association of Corporate Counsel (ACC) verlieh den Juristen den jährlichen „ACC/CPBO Pro Bono Award“.
Auch Lovells engagiert sich in einem Pro-Bono-Projekt: Die Kanzlei unterstützt die Ashoka Fellows, die sich weltweit der Förderung von Social Enterpreneurs (unternehmerische Persönlichkeiten, die mit innovativen Ideen an der Lösung eines gesellschaftlichen Problems arbeiten) verschrieben haben.
Besonders unternehmerisch denkende Anwälte dürften sich über den neuen Gesetzesentwurf zu Erfolgshonoraren freuen: Das Bundesjustizministerium präsentierte nun eine Vorlage, die eine solche Vereinbarung in Ausnahmefällen erlaubt. Bisher waren Erfolgshonorare unzulässig, das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch festgestellt, dass ein absolutes Verbot verfassungswidrig sei. Axel Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer begrüßte den Vorschlag für das neue Gesetz: „Eine völlige Freigabe der Erfolgshonorare würde weder den Mandanten, noch den Rechtsanwälten nutzen“.