Rechtsmarkt-Splitter 02/08

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  • JUVE

Das neue Jahr bringt neue Namen – auch wenn dahinter bekannte Köpfe stehen. So wird die Kanzlei Aderhold von Dalwigk Knüppel künftig als Aderhold Gassner Rechtsanwälte GmbH firmieren. Das hat die Partnerversammlung im Dezember beschlossen. Im November 2007 war Prof. Dr. Otto Gassner, zuvor Namenspartner bei GSK Gassner Stockmann & Kollegen, in die Kanzlei gewechselt. Auch Schmitz Knoth Wüllrich Marquardt hat zum Januar ihren Namen verkürzt auf Schmitz Knoth Rechtsanwälte.In direkter regionaler Nachbarschaft der Bonner Kanzlei feierte man am 15. Januar einen runden Geburtstag: das Bundeskartellamt wurde 50 Jahre alt. Viele Gratulanten aus dem In- und Ausland kamen zum Festakt im ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestages, darunter auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, der ehemalige EU-Kommissar für Wettbewerb Mario Monti und BDI-Präsident Jürgen Thumann.

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Wenig beeindruckt von hohen Ämtern zeigen sich ansonsten die Unternehmensjuristen: Laut einer Umfrage von Lovells finden ganze 75 Prozent der Firmenanwälte hierzulande, dass sie nicht in den Vorstand gehören. Nur 16 Prozent der Juristen in den befragten 180 Unternehmen aus fünf europäischen Ländern sind demnach im Vorstand vertreten, in Deutschland sind es 11 Prozent.

Anders bei der Industrie- und Handelskammer Köln: Dort nimmt der Justiziar und Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Steuern Frank Hermig (41) nun eine noch zentralere Position ein: als stellvertretender Hauptgeschäftsführer.

Kanzleien auf Kuschelkurs? Immer mehr Sozietäten bemühen sich um eine bessere Firmenkultur. So gehört DLA Piper zu den ersten, die der Initiative „Charta der Vielfalt“ beigetreten sind. Damit bekennt sich die Kanzlei dazu, ein tolerantes Arbeitsumfeld zu schaffen, die Vielfältigkeit ihrer Beschäftigten anzuerkennen und eine Unternehmenskultur des gegenseitigen Respekts zu pflegen.

Latham & Watkins fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Die neue „Parental Leave Policy“ erlaubt es Associates, sich nach der Geburt eines Kindes 18 Wochen (wenn es sich um den Elternteil handelt, der sich hauptsächlich um das Kind kümmert) bzw. 4 Wochen bei vollem Gehalt freistellen zu lassen.

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