Nachdenkliches Erinnern: Weil Anwälte in der NS-Zeit nicht nur Opfer, sondern auch Täter waren, will der Deutsche Anwaltverein mit der Einweihung eines Mahnmal "den Opfern ein Zeichen setzen und gleichzeitig die Diskussion und Aufarbeitung des dunkelsten Kapitels unserer Geschichte anstoßen“, so Präsident Hartmut Kilger. Auf zwei Gedenktafeln im Innenhof des Vereinsgebäudes in Berlin sind die Namen von 547 überwiegend jüdischen Anwälten verzeichnet, die Opfer der NS-Herrschaft wurden. Schlichten statt richten: In einem Modellversuch des Amtsgerichts Göttingen soll die gerichtsnahe Mediation bei Zivilstreitigkeiten nun auch Rechtsanwälten offen stehen. Bislang war dies Richtern mit einer entsprechenden Zusatzausbildung vorbehalten. Anwälte, die sich in die Mediatorenliste des Gerichts eintragen lassen wollen, müssen zuvor eine spezielle Ausbildung absolvieren.
Wer sich regelmäßig fortbildet, soll das in Zukunft auch nach außen besser zeigen können: Seit Januar können Anwälte das bundesweit einheitliche Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ bei der Bundesrechtsanwaltskammer beantragen. Verdienen kann es sich, wer nachweist, dass er in einem festgelegten Umfang in unterschiedlichen Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig dazu lernt.
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