War Ihnen eigentlich klar, wie viele junge Anwälte heutzutage unglücklich sind? Immerhin knapp die Hälfte von 600 befragten Jungjuristen gab in einer Umfrage des Soldan Instituts an, ihr Beruf sei nur zweite Wahl für sie - viel lieber wären sie Richter geworden (11 Prozent), Verwaltungsjurist (8 Prozent) oder Syndikus (15 Prozent). Etlichen Berufsgenossen scheint dabei die zunehmende Marktsättigung zu schaffen zu machen, zumal im vergangenen Jahr die Zahl der Anwälte erneut um 5.562 gestiegen ist. Immerhin erlaubt der Gesetzgeber inzwischen eine Möglichkeit mehr, um sich von der Masse abzusetzen: Seit März dürfen Rechtsanwälte auf ihre Spezialisierung hinweisen, und nicht mehr nur auf die für den Laien eher undurchsichtige Unterscheidung in Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte. Einen Hinweis auf sein Spezialgebiet hat Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl wohl nicht mehr nötig, zählt er doch zu den namhaftesten Anwälten im Abfallrecht in Deutschland. Dies schlägt sich nun auch in einer neuen Aufgabe nieder: Der Gründungs- und Namenspartner der Kanzlei Versteyl Rechtsanwälte ist Anfang des Jahres in den Verwaltungsrat der Europäischen Umweltagentur (EUA) berufen worden. Er gehört zu den zwei vom Europäischen Parlament benannten wissenschaftlichen Persönlichkeiten, die dem Rat angehören und wird, so die offizielle Pressemitteilung "in Zukunft dazu beitragen, die umweltpolitischen Probleme auf globaler Ebene zu lösen."
Ob die jungen Juristen, die mit dem Baker & McKenzie-Preis 2005 ausgezeichnet wurden, ähnlich Großes vor sich haben, bleibt abzuwarten. In jedem Fall haben sie preiswürdige Habilitationen, Dissertationen oder Seminararbeiten abgeliefert, was ihnen nicht nur Ruhm und Ehre, sondern auch Preisgelder zwischen 1.000 und 6.000 Euro eingebracht hat. Die eingereichten Dissertationen und Habilitationen befassten sich mit wirtschaftsrechtlichen Themen, vorzugsweise mit internationalem Bezug, und mussten mit „summa cum laude“ benotet sein. Prämiert wurde unter anderem die Habilitation von Gralf-Peter Callies zum Thema „Grenzüberschreitende Verbraucherverträge“.
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