Auch wenn es immer noch so mancher Anwalt ungern zur Kenntnis nimmt: Nur gut zu arbeiten reicht kaum noch aus, um Mandanten zu gewinnen. Professionelles Marketing gehört für die meisten Kanzleien inzwischen zum Alltag. Einen überzeugenden Außenauftritt lassen sich immer mehr Sozietäten auch ordentlich etwas kosten: Im Schnitt geben deutsche Anwaltskanzleien 2,5 Prozent ihres Honorarvolumens für Marketing aus, wobei drei von fünf Kanzleien bis zu sechs Prozent investieren. Das ergab eine Studie der FTD und der Agentur Triller Communication, die hierzu 90 Kanzleien befragt hatten. Als größte Herausforderung empfinden die Anwälte Wettbewerbspräsentationen - nicht nur die überzeugende Darstellung beim Pitch selbst zählt, sondern auch schon die im Vorfeld. Denn nur wer bekannt genug ist, wird überhaupt eingeladen. Lieblingsmarketingmaßnahmen sind unter anderem Kundenveranstaltungen, Buchveröffentlichungen und Pressearbeit in der Wirtschaftspresse. Weit abgeschlagen übrigens: die Anzeige in den Gelben Seiten.
Die Quelle des Honorars ist übrigens nicht immer der Mandant selbst: Denn 20 Prozent des Honoraraufkommens der deutschen Anwaltschaft übernehmen Rechtsschutzversicherungen, so Schätzungen der Versicherungsbranche. Laut einer Studie des Soldan Instituts sind zwischen 23 und 31 Prozent der bearbeiteten Mandate rechtsschutzversichert, wobei es – nicht wirklich überraschend – hier eklatante Unterschiede zwischen großen und kleinen Kanzleien gibt. Während bei Einzelanwälten und kleineren Kanzleien bis fünf Anwälte der Anteil bei rund 32 Prozent liegt, macht diese Quelle für größere Sozietäten mit zehn und mehr Anwälten nur noch 12 Prozent des Honoraraufkommens aus.
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