Weiterlesen mit
4 Wochen gratis testen
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Effektiver arbeitende Gerichte hatten auch die Prozess- und Europarechtsexperten von Linklaters im Sinn, als sie sich in die aktuelle Diskussion zur EG-Verordnung über die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung im Handels- und Zivilrecht (EuGVVO) einschalteten. Diese legten dazu der Arbeitsgruppe um die Heidelberger Prozessrechts-Professoren Burkhard Heß und Thomas Pfeiffer, die die Verordnung im Auftrag der EU-Kommission überarbeiten soll, einen Entwurf zu einer europäischen Gerichtsstandsvereinbarung vor. Ziel ist, die Prozessverschleppung durch „Turbo-Kläger“ zu verhindern. Der Entwurf sieht vor, dass Rechtsstreitigkeiten vor dem Gericht, auf das sich die Parteien geeinigt haben, weitergeführt werden können, auch wenn zuvor – absichtlich – ein anderes, unzuständiges Gericht angerufen worden ist.