Rechtsmarkt-Splitter 08/2006

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  • JUVE

Anpfiff zur Schiedsrichterschulung: Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit hat am 21. Juni den 9-köpfigen Ausschuss „Erst- und Rückversicherung“ gegründet, der unter anderem aktive oder potenzielle Schiedsrichter je nach Bedarf im Erst- und Rückversicherungsrecht bzw. im Schieds-Verfahrensrecht weiterbilden soll. Während der Wunsch nach einvernehmlichen Einigungen steigt, sinkt die Streitlust der Deutschen vor Gericht. Dies belegt der Abschlussbericht einer Studie, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur Evaluation der ZPO-Reform in Auftrag gegeben hatte. Die wesentlichen Ziele der 2002 eingeführten Reform, die Gerichte zu entlasten und die gütliche Streitbeilegung zu fördern, sind demnach erreicht worden. Als besonders wirksam hat sich der schriftliche Vergleichvorschlag durch den Richter erwiesen, außergerichtliche Mediationsverfahren werden dagegen deutlich seltener genutzt.

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Effektiver arbeitende Gerichte hatten auch die Prozess- und Europarechtsexperten von Linklaters im Sinn, als sie sich in die aktuelle Diskussion zur EG-Verordnung über die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung im Handels- und Zivilrecht (EuGVVO) einschalteten. Diese legten dazu der Arbeitsgruppe um die Heidelberger Prozessrechts-Professoren Burkhard Heß und Thomas Pfeiffer, die die Verordnung im Auftrag der EU-Kommission überarbeiten soll, einen Entwurf zu einer europäischen Gerichtsstandsvereinbarung vor. Ziel ist, die Prozessverschleppung durch „Turbo-Kläger“ zu verhindern. Der Entwurf sieht vor, dass Rechtsstreitigkeiten vor dem Gericht, auf das sich die Parteien geeinigt haben, weitergeführt werden können, auch wenn zuvor – absichtlich – ein anderes, unzuständiges Gericht angerufen worden ist.

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