JUVE: Der Corporate Governance Kodex soll geändert werden, jetzt liegen die Vorschläge auf dem Tisch. Wo sehen Sie die größten Fortschritte?
Prof. Dr. Michael Hoffmann-Becking: Der größte Fortschritt liegt im Verfahren. Die Kommission entspricht endlich der wiederholt erhobenen Forderung der Praxis, die von der Kommission beabsichtigten Änderungen vorab bekannt zu geben, um den betroffenen Unternehmen und den interessierten Fachkreisen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Noch erfreulicher wäre es, wenn sich die Kommission bereit finden könnte, ihre Änderungsvorschläge auch zu begründen.
Bei welchen vorgeschlagenen Änderungen ist mit Kritik zu rechnen?
Der sachliche Schwerpunkt der Änderungen liegt in den Empfehlungen zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und hieran wird sich auch die Kritik entzünden. So positiv die Forderung nach einer angemessenen Zahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder klingen mag, so problematisch sind die dazu von der Kommission vorgesehenen Regelungen. Sie gehen in einem entscheidenden Punkt sogar noch weiter als die Empfehlungen der EU-Kommission: Nicht nur die Vertreter des kontrollierenden Großaktionärs, sondern schon die Vertreter eines Zehn-Prozent-Aktionärs sollen als abhängig gelten. Akzeptabel ist weder das eine noch das andere, denn wie soll sich der Mehrheitsaktionär künftig noch im Aufsichtsrat der mitbestimmten Tochter durchsetzen können, wenn er nicht mehr in der Lage sein soll, die Anteilseignerbank, also nur die Hälfte der Aufsichtsratssitze, mit seinen Vertretern zu besetzen?
Nach der bisherigen Fassung des Kodex sollen die Aufsichtsratsmitglieder eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten, die vorwiegend auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogen sein sollte. Welche Änderung wird dazu vorgeschlagen?
Die Kommission macht einen halben Rückzieher. Sie schreibt nicht mehr vor, dass eine variable Vergütung zugesagt werden soll. Wenn dies aber geschieht, „soll“ – und nicht nur: „sollte“ – die variable Vergütung auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogen sein. Besser wäre es, die Klausel ganz zu streichen. Sie hätte nämlich unter anderem zur Folge, dass die altbewährte dividendenabhängige Tantieme, die den Vergütungsanspruch des Aufsichtsrats mit dem Gewinnanspruch des Aktionärs harmonisiert, dem Kodex widersprechen würde.
Wie geht es weiter mit dem Kodex?
Der Kodex ist zunehmend in die Kritik geraten, insbesondere wegen der immer zahlreicheren und immer stärker ins Detail gehenden „Soll“-Vorschriften. Die Erwartung, durch Empfehlungen des Kodex gesetzliche Regelungen vermeiden zu können, hat sich nicht erfüllt. Der Gesetzgeber hat im Gegenteil in den letzten Jahren insbesondere den Aufsichtsrat immer stärker reguliert, und die Zahl der Empfehlungen des Kodex zum Aufsichtsrat hat sich im Vergleich mit der ersten Fassung von 2002 verdoppelt. Auch wenn man den Kodex mit guten Gründen für nicht verzichtbar hält, ist jedenfalls eine längere „Regelungspause“ und ein erheblicher „Rückbau“ des Kodex erforderlich. Insofern sind die jetzt vorliegenden Vorschläge der Kommission eine arge Enttäuschung.
Das Gespräch führte Volker Votsmeier.