Fischer hatte sich vergeblich um den Posten des Vorsitzenden Richters des 2. Strafsenats beworben und Klage eingereicht, weil Konkurrent Rolf Raum den Vorsitz erhalten sollte. Raum ist der Wunschkandidat von Tolksdorf und des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).
In seiner neuen Beurteilung kommt Tolksdorf erneut zu dem Urteil, dass Fischer „sehr gut geeignet“ ist. Damit bewertet ihn der BGH-Präsident nur mit der zweitbesten Note. Tolksdorf muss auf der Grundlage der neuen Bewertung einen neuen Besetzungsbericht mit Empfehlung für das BMJ fertigen. Das BMJ wird daraufhin erneut entscheiden, ob es weiterhin für Raum als Kandidaten plädiert. Ein Zeitplan dafür ist derzeit nicht in Sicht.
Da Tolksdorf an seinen Bewertungsvokabeln festhält, gilt für Fischer weiterhin die gleiche Beurteilungsnote wie für Raum. Deswegen kommt es umso mehr auf die Änderungen in der Begründung an, zu deren Details JUVE bislang keine Informationen vorliegen. In seinem Besetzungsvorschlag vom Juli 2011stellte das BMJ unterschiedliche Stärken bei den beiden Bewerbern fest, die letztlich entscheidend waren. Im Hinblick auf die juristische Qualifikation und die Breite der wissenschaftliche Kenntnis soll demnach Fischer überlegen sein. Das BMJ attestierte Raum hingegen einen Vorsprung in puncto Zusammenarbeit innerhalb des Gerichts, vor allem hinsichtlich seiner Führungsqualität und der Akzeptanz, die er genießt. Letztere Eigenschaft erachtete das BMJ als wichtiger, da es bis vor Kurzem im 2. Strafsenat erhebliche Spannungen gegeben haben soll.
Knackpunkt ist, dass Tolksdorf in den Jahren zuvor Fischer noch die Bestbewertung „besonders geeignet“ gab. Mit der Herabstufung um eine Beurteilungsnote waren Zweifel verbunden, inwieweit er innerhalb der Richterschaft akzeptiert ist. So sollen seit September 2009 drei Richter den Senat gewechselt haben, weil sie sich eine Zusammenarbeit mit ihm nicht vorstellen konnten.
Deubner & Kirchberg vertritt Fischer in Klageverfahren
Im Oktober 2011 kam das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe in einem Eilrechtsschutzverfahren zu dem Ergebnis, dass der letzten Beurteilung von Fischer „Mängel anhaften“. Die Herabstufung um eine Beurteilungssnote sei dem Gericht zufolge nicht schlüssig genug dargelegt worden. Zudem sei noch aufzuklären, inwieweit eher das allgemein schwierige Klima im Senat dem Wechsel der drei Richter zugrunde gelegen habe. Deswegen untersagte das VG die Ernennung von Raum zum Vorsitzenden Richter, bis Fischers Bewerbung neu beurteilt und begründet wurde. Das Hauptsacheverfahren ruht derweil.
Im Klageverfahren lässt sich Fischer von Prof. Dr. Christian Kirchberg vertreten. Er ist Partner der angesehenen Karlsruher Kanzlei Deubner & Kirchberg, die auf Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisiert ist. Fischer soll sich laut Marktinformationen persönlich auf eine Empfehlung hin an Kirchberg gewandt haben. Die Kanzlei ist derzeit auch für die Stadt Pforzheim tätig, die rund 60 Millionen Euro Schadensersatz von der Bank JP Morgan wegen riskanter Zinswetten verlangt. Laut Marktinformationen vertraten Juristen des BMJ den BGH vor Gericht.
Den Vorsitz des 2. Strafsenats übernahm zum Jahresanfang Dr. Andreas Ernemann, Vorsitzender des 4. Strafsenats. Er steht somit an der Spitze von gleich zwei Senaten, was in der Geschichte des BGH noch nie vorgekommen sein soll. Verteidiger haben deswegen Verfahren beanstandet, die beim 2. und 4. Strafsenat anhängig sind. Unter den Richtern selbst ist es umstritten, ob der Senat nun ordnungsgemäß besetzt ist oder nicht. Der BGH will kurzfristig eine Entscheidung darüber treffen, ob Ernemann weiterhin zwei Senaten vorsitzen kann.