Richterwahl mit Schönheitsfehlern

Der Bundestag hat am 21. Mai die Wahl der Bundesverfassungsrichter neu geregelt. Ab jetzt wird ein Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht mehr von einem zwölfköpfigen Wahlausschuss des Bundestages gewählt, sondern vom gesamten Plenum.

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Damit folgt das Parlament einem gemeinsamen Entwurf aller Fraktionen zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BT-Drs.18/2737). Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit Unterstützung der Linken zur Einsetzung einer Frauenquote am höchsten deutschen Gericht scheiterte am Widerstand der Koalition. Die SPD begrüßte zwar die Initiative, sprach aber von einem „Schnellschuss“.

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