Kuder ist seit 2000 als Juristin bei der Deutschen Bank und war im Lauf der Jahre mit einer großen Bandbreite von Themen befasst, zunächst im Banking/M&A, dann im Rahmen des Firmenkundengeschäfts mit kredit-, restrukturierungs- und insolvenzrechtlichen Fragen. Darauf folgten Stationen im Risikobereich und beim Vermögensverwalter DWS. 2016 übernahm Kuder innerhalb der Rechtsabteilung die Verantwortung für das Bankaufsichtsrecht, 2018 folgte sie Drinhausen als Chief Governance Officer nach. „Karen Kuder kennt die Bank aus langjähriger Erfahrung sehr gut. Sie hat sich in den vergangenen Jahren in den verschiedensten Herausforderungen bewiesen und bringt daher alles mit, was für die Leitung der Rechtsabteilung einer global aufgestellten Bank wichtig ist“, sagte der designierte Rechtsvorstand der Bank, Prof. Dr. Stefan Simon. Wer Kuder als Chief Governance Officer nachfolgen wird, ist noch nicht bekannt.
Kenner der Deutschen Bank hatten bereits im Vorfeld der Personalie darauf getippt, dass das Geldhaus den Posten des Chefjustiziars intern nachbesetzen würde. „Die Rechtsabteilung muss wieder zur Ruhe kommen und den permanenten Belagerungszustand hinter sich lassen, in dem sie seit etlichen Jahren lebt“, sagte ein Anwalt mit Blick auf die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, mit denen die Inhouse-Juristen seit der Finanzkrise 2009 beschäftigt waren.
Rückkehr zur Normalität
Im Zuge der Krisenbewältigung hatte die Bank ihr Führungspersonal im Rechtsbereich zunehmend von außen rekrutiert. Quereinsteiger aus Kanzleien und anderen Bankhäusern übernahmen ab 2013 zahlreiche Leitungsposten im Umfeld von Recht und Compliance, allerdings gab es dabei auch einige Fluktuation. „Für die Inhouse-Mannschaft wäre nun das Signal wichtig, dass man auch ihnen selbst wieder die Führungsrolle zutraut“, so ein anderer Anwalt, der die Bank seit vielen Jahren kennt.
Im April war überraschend bekannt geworden, dass der bisherige Chefjustiziar Drinhausen die Bank kurzfristig verlassen würde. Der ehemalige Linklaters-Partner hatte die Position des weltweiten Rechtschefs erst 2018 von Christof von Dryander und Simon Dodds übernommen. Drinhausens Abgang gilt als Folge eines schwelenden Konflikts mit Stefan Simon. Dieser übernimmt zum August das Rechtsressort und die Funktion des Chief Administration Officer im Deutsche Bank-Vorstand, sein Vorgänger Karl von Rohr wechselt an die Spitze des Privatkunden- und Vermögenverwaltungsgeschäfts.
Interner Machtkampf abgeschlossen
Simon wird nachgesagt, die Arbeit der Rechtsabteilung aktiver mitzugestalten, als dies bislang üblich war. Drinhausen wiederum nahm für sich in Anspruch, als Rechtsabteilungsleiter selbst über die Strategie zu entscheiden. Außerdem soll Drinhausen gegenüber Aufsichts- und Ermittlungsbehörden konfrontativer aufgetreten sein, als Simon dies für angebracht hielt. In ihrem Statement zu Drinhausens Weggang betonte die Deutsche Bank allerdings auch, er habe „wesentlich dazu beigetragen, die komplexen Streitfälle der Vergangenheit abzuschließen und die Rechtsrisiken der Bank abzubauen“.