Bislang erteilt Managing-Partner David Childs oder der jeweilige Büroleiter zunächst eine förmliche Warnung über eine zu geringe Umsatzleistung. Dann erhalten die Partner eine Frist von neun bis zwölf Monaten, um ihr Ergebnis zu verbessern. Diese Frist soll nun wegfallen. Stattdessen soll die Kündigungsfrist für betroffene Partner von sechs auf mindestens neun Monate verlängert werden.
Die Partner würden damit im Ergebnis zwar nur wenige Monate früher als bislang aus der Kanzlei ausscheiden. Allerdings kann die Kanzlei die Entscheidung über das Entlassen aus der Partnerschaft schneller fällen. Derzeit können zwischen der förmlichen Warnung und dem tatsächlichen Ausscheiden aus der Kanzlei ein Jahr und 14 Tage liegen. Wenn die Sozietät nach der Frist von zwölf Monaten noch immer nicht mit den Ergebnissen zufrieden ist, kann sie dem betreffenden Partner mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Das Partnership Council der Kanzlei hat die Partner im vergangenen Monat über die Pläne informiert und um ihre Einschätzung gebeten. Ein offizielles Votum der Partnerschaft braucht das Vorhaben nicht, weil es keine Änderung des Partnerschaftsvertrags bedeuten würde. Darin sind Fristen zur Verbesserung der Leistung nicht explizit vorgesehen. Die Pläne könnten bereits im Sommer umgesetzt werden. Derzeit überprüft Clifford zudem ihr Bewertungssystem.
Die Kanzlei äußerte sich lediglich in einer kurzen Stellungnahme zu den Plänen. „Von Zeit zu Zeit überprüfen wir alle Richtlinien in den Partnerschaftsvereinbarungen. Derzeit befragen wir die Partner, durch welche Veränderungen wir die Leistung der Partner an die besten Geschäftsergebnisse in anderen Kanzleien anpassen können“, hieß es aus der Kanzlei. Es gebe derzeit jedoch keine Pläne, die Zahl der Partner abzubauen wie im Zuge der Restrukturierung 2009, so Clifford gegenüber ‚The Lawyer‘.
Ein britischer Partner der Sozietät äußerte sich gegenüber dem Branchenmagazin positiv zu den geplanten Richtlinien. Es wäre ein weniger destruktiver Mechanismus, um einen Partner zum Gehen zu bewegen, sagte er. So sei es destruktiv, Partner in der Kanzlei zu haben, die aufgrund ihrer Bewährungsfrist nicht völlig positiv eingestellt seien. Gleichwohl sollen auch die neuen Richtlinien eine Option beinhalten: Partner, die mit einer Kündigung konfrontiert sind, können sich auch für die bisherige Frist zur Verbesserung entscheiden. (René Bender)