Schultze & Braun als Insolvenz-,centre of competence‘ bei Coopers & Lybrand

Autor/en
  • Aled Griffiths

Gespräche zwischen der Insolvenzkanzlei Schultze & Braun und Coopers & Lybrand haben jetzt zu einem Anschluss der Kanzlei an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt. Seit dem 1. Juli ist Coopers damit die erste große deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die über eine eigene Einheit für Insolvenzrecht verfügt.„Das ist ein Paradigmenwechsel in Deutschland“, kommentiert der Seniorpartner der Kanzlei, Dr. Eberhard Braun, „die großen Wirtschaftsprüfer haben das in Deutschland bislang nicht gemacht. Im Ausland ist es dagegen längst üblich.“ Damit bezieht sich Braun unter anderem auf Großbritannien, wo Coopers bereits seit langem im Insolvenzgeschäft aktiv ist.

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Auch Dr. Hans-Friedrich Gelhausen, Geschäftsführer von C & L Rechtsberatung GmbH, bestätigt: „In anderen Ländern ist es durchaus üblich, dass das Insolvenzrecht in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern angeboten wird.“

„Die Anwälte haben die Wirtschaftsprüfer in den letzten Jahren etwas aus dem Insolvenzgeschäft herausgehalten,“ erklärt Braun die Situation in Deutschland, „aber manche Sachen können einfach nur mit viel manpower gemacht werden.“ Und der Anschluss seiner relativ kleinen, aber hoch spezialisierten Einheit an eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war für ihn daher ein konsequenter Schritt. Durch die neuen Ressourcen verspricht man sich die Möglichkeit zu schnellerem Wachstum, noch stärkerer Spezialisierung und, damit verbunden, einen erweiterten Marktzugang.

Aus Coopers‘ Sicht ist die Aufnahme einer spezialisierten Kanzlei der erheblich bequemere und schnellere Weg gegenüber der „Alternative, den Bereich selbst aufzubauen“, wie Gelhausen formuliert. Denn dass man dieses Geschäftsfeld nicht unbeackert lassen wollte, war klar. „Der Bereich ist ausbaufähig und sehr zukunftsträchtig“, betont der Geschäftsführer von C & L, und Braun verweist auf die inhaltliche Nähe der Insolvenzproblematik zur WP Beratung: „Man darf nicht vergessen, dass die Insolvenz eine betriebswirtschaftliche Problematik mit rechtlichen Aspekten ist und nicht umgekehrt.“ Daher seien Berührungsängste zu den WP-Gesellschaften, wie sie in anderen Rechtsbereichen nicht selten sind, eigentlich unangebracht. Und es ist auch kein Zufall, dass Schultze & Braun selbst zu einem nicht unerheblichen Teil aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern besteht.

Trotz aller Folgerichtigkeit des Zusammenschlusses musste sich die Insolvenzkanzlei natürlich die Frage stellen, welche Folgen der Anschluss an die Wirtschaftsprüfer für die eigene Unabhängigkeit und Identität der Kanzlei haben würde.

Braun bestätigt die Brisanz dieser Frage, die auch bei den Verhandlungen eine Rolle gespielt hat. Er ist jedoch überzeugt, dass für Schultze & Braun die Vorteile überwiegen, und betont: „Wir glauben, dass wir uns ein großes Maß an Gestaltungsfreiheit erhalten können.“ Das wird laut Braun schon an der Beibehaltung des Status für alle Partner der Kanzlei deutlich, was bei der Fusion mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keinesfalls eine Selbstverständlichkeit ist: „Alle unsere Partner sind Partner geworden, sonst hätten wir es nicht gemacht.“

Auch Gelhausen bestätigt: „Die Marke Schultze & Braun wird es auch auf längere Sicht so weiter geben.“ Nicht zuletzt aus dieser Überlegung war von Anfang an klar, dass die Insolvenzrechtler eine separate Einheit bilden würden und nicht in die allgemeine Rechtsberatungsgesellschaft eingegliedert werden sollten.

Die Konkurrenz hat zum Teil mit Verblüffung reagiert, hält den Schritt aber großenteils für nachvollziehbar. Ein anderer Insolvenzrechtler kommentiert knapp: „Mutig und sehr sinnvoll.“

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