KI und Rechtsberatung

Sechs Thesen zur sechsten Legal Operations Konferenz

Mehr als 40 Referentinnen und Referenten, 200 Teilnehmer, große Themen: In ihrer sechsten Auflage war die Legal Operations Konferenz von JUVE und NWB größer und vielfältiger als je zuvor. „Ich habe noch nie so viele neue Anbieter in einem Markt gesehen“, sagt eine Referentin über das Top-Thema KI in der Rechtsberatung. Eine erste Bestandsaufnahme in Schnappschüssen.

Teilen Sie unseren Beitrag
Künstliche Intelligenz ist faszinierend, aber sie ersetzt nicht den „human in the loop“. Ein Blick ins Publikum der Legal Operations Konferenz 2024 von JUVE in Köln.

Gerade geht die hochkarätig besetzte Konferenz nach anderthalb Tagen zu Ende. Mehrere Panels und Vorträge kreisten um die Frage: Wie wird künstliche Intelligenz die Rechtsberatung in Unternehmen, aber auch Kanzleien künftig beeinflussen?

1. Interdisziplinär muss es sein.

Juristinnen und Juristen sind entgegen aller Gerüchte nicht allwissend. Wer seine Rechtsabteilung in eine digitale Zukunft führen will, muss die Zusammenarbeit mit anderen Professionen suchen. Entwickler, Data Scientists und Projektmanagerinnen sind nur drei Beispiele für Berufsgruppen, die für die Weiterentwicklung der Rechtsberatung eine wesentliche Rolle spielen. Soll heißen: Die einzelnen Disziplinen müssen weiter zusammenwachsen.

2. Ohne Daten geht es nicht.

Gutes Datenmanagement ist die Grundlage für alles. Das bedeutet zum einen, dass Unternehmen und Kanzleien zunächst eine kritische Masse an Daten haben müssen. Im zweiten Schritt brauchen die Daten aber auch die richtige Struktur, um sie für die Rechtsabteilung oder Kanzlei nutzbar zu machen. Eingescannte PDF-Dateien sind wenig hilfreich.

3. Die Marktlandschaft verändert sich weiterhin stark.

Mehrere Jahre stagnierte der Markt für Legal-Tech-Anbieter. Generative KI und Sprachmodelle wie GPT haben neue Impulse gebracht. Anbieter von KI-basierten Lösungen strömen auf den Markt. Die Londoner Addleshaw-Partnerin Kerry Westland brachte es bei der Legal Operations Konferenz auf den Punkt: „Ich habe noch nie einen Markt mit so vielen neuen Anbietern auf einmal gesehen.“ Wer sich am Ende mit seinem Produkt durchsetzen wird, muss sich erst zeigen.

Tobias Haar, General Counsel des Heidelberger KI-Spezialisten Aleph Alpha, auf der Legal Operations Konferenz. Er ist überzeugt: Natürliche und künstliche Intelligenz ergänzen sich perfekt, wenn strukturierte Regelvorgaben mit unstrukturierten Informationen verknüpft werden. Foto: Thomas Enbergs / NWB Verlag.

4. Nicht immer muss es die maßgeschneiderte Lösung sein.

Tools wie Copilot von Microsoft können bei Anwendungsfällen wie Zusammenfassungen, Dokumentenerstellung oder dem Verfassen von Mails schon viel unterstützen. Der große Vorteil: Sie fügen sich in die bestehende Infrastruktur ein.

5. Abrechnungsmodelle müssen sich an die neue KI-Realität anpassen.

KI beschleunigt schon jetzt viele Abläufe in Mandaten und in der Projektarbeit. Dass sich dieser Trend weiter verstärken wird, bestreitet niemand. Das hat auch Auswirkungen auf die Vergütung. Viele haben bereits den Abgesang auf den anwaltlichen Stundensatz eingeläutet. Rechtsabteilungen hören das gern, Kanzleianwälte eher nicht. Fest steht allerdings: Nicht nur Kanzleien müssen flexibler werden – für Rechtsabteilungen gilt das auch.

6. KI bleibt limitiert.

KI kann bereits viel, aber längst noch nicht alles. Halluzinationen sind dabei nicht das einzige Manko. Heißt im Umkehrschluss: Auch menschliche Intelligenz – der berühmte ‚human in the loop‘ – wird auf absehbare Zeit unverzichtbar sein, auch bei Aufgaben wie Due Diligences, die schon jetzt gut technologiegestützt erledigt werden können. Die Kunst liegt darin, Mensch und Maschine optimal aufeinander abzustimmen.

Mehr zu diesen und weiteren Themen sowie zur Konferenz lesen Sie in den kommenden Wochen bei uns.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema