In einem Schreiben an die Mitglieder der Beschwerdekammern, das JUVE vorliegt, hatte Battistelli darüber informiert, dass er einen Mitarbeiter des EPA mit einem Hausverbot belegt habe. Er habe wiederholt üble Nachrede verbreitet, so der Vorwurf. Nach übereinstimmender Aussage mehrerer Quellen gegenüber JUVE handelt es dabei um ein Mitglied der Beschwerdekammer 3.5.05. Deren Vorsitzende Richterin hatte im vergangenen April maßgeblich an der spektakulären Entscheidung (R19/12) mitgewirkt, die eine fehlende Unabhängigkeit des Gerichtszweigs im EPA rügt. Das EPA äußerte sich zu dem Vorgang auf JUVE-Nachfrage bislang nicht.
Mitglieder der Beschwerdekammern bezeichnen sich formal nicht als Richter, gelten aber allgemein als solche, da sie darüber urteilen, ob Patente rechtmäßig erteilt wurden. Die Beschwerdekammern unterliegen der EPA-Verwaltung und damit dem Einfluss des Präsidenten.
Dieser Zustand wird seit Langem – auch innerhalb der Behörde – kritisiert. Erst Ende April hatte die Große Beschwerdekammer in einer Entscheidung ihren eigenen Vorsitzenden Wim van der Eijk für befangen erklärt und strukturelle Probleme im Amt gerügt. Die notwendige Trennung zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit sei beim EPA nicht gegeben. Gleichzeitig wird schon länger moniert, dass der EPA-Präsident zu großen Einfluss auf die Richter habe. Dass Battistelli nun einem Mitglied der Beschwerdekammer Hausverbot erteilt hat, werten Experten als erneuten Beleg für die fehlende Unabhängigkeit des Gerichtszweigs und einen handfesten Skandal.
Starke interne Opposition
Hintergrund der Maßnahme ist dem Vernehmen nach die Auseinandersetzung des Präsidenten mit großen Teilen der Belegschaft um eine neue Effizienzstrategie sowie seinen Führungsstil. Die EPA-Mitarbeiter wollen bis Weihnachten durch regelmäßige Streiks Druck auf den Präsidenten ausüben. Die Münchner Patentanwaltskanzlei Zimmermann & Partner bekundete auf ihrer Website offen ihre Unterstützung der EPA-Mitarbeiter und „ihrer legitimen Forderung nach fundamentalen Grundrechten“. Eine Reihe von Münchner Anwälten äußert sich inzwischen besorgt über eine „Atmosphäre der Angst und Repressalien“. Sie befürchten einen dauerhaften Qualitätsverlust. Dr. Tilmann Müller-Stoy, Partner bei Bardehle Pagenberg, äußerte in einem öffentlich zugänglichen Schreiben an die deutschen Repräsentanten im Verwaltungsrat des EPA Besorgnis um die juristische Unabhängigkeit durch die Maßnahme des Präsidenten. Eine weitere große Patentanwaltskanzlei hat inzwischen einen Brief an die deutsche Delegation geschickt.
Auch innerhalb der Beschwerdekammern regt sich erheblicher Widerstand gegen die Maßnahme Battistellis. In einem vertraulichen Schreiben fordern 35 Mitglieder der Großen Beschwerdekammer den Verwaltungsrat auf, für die Unabhängigkeit des Gerichtszweiges zu sorgen. Der Verwaltungsrat ist die Vertretung der 38 im EPA zusammengeschlossenen Staaten und dessen Kontrollorgan. Er gilt aber auch als die eigentliche Machtbasis Battistellis. Der Verwaltungsrat wird kommenden Mittwoch und Donnerstag laut Tagesordnung, die JUVE vorliegt, auch über Personalien in den Beschwerdekammern entscheiden. Internen Quellen zufolge habe der Präsident sieben Mitglieder der Beschwerdekammern nicht zur Wiederernennung aufgestellt, die bisher stets eine Formalie war. Auch habe er zwei Kammervorsitze nicht zur Nachbesetzung ausgeschrieben.
Darüber hinaus soll der Verwaltungsrat auch über eine Beteiligung des Europäischen Gerichtshofes bei Beschwerden gegen Patenterteilungen durch das EPA diskutieren. Dadurch will das Amt offensichtlich das strukturelle Problem des fehlenden rechtlichen Gehörs lösen. Hierzu sind derzeit drei Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig.