Europäisches Patentamt

Erstmals Richter wegen Befangenheit ausgetauscht

Das Europäische Patentamt hat erstmals den Vorsitzenden Richter der Großen Beschwerdekammer für befangen erklärt und in einem Einspruchsverfahren ausgewechselt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Struktur der Behörde haben, aber auch für die Ratifikation zum neuen Europäischen Patentgericht (UPC).

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Europäisches Patentamt in München
Europäisches Patentamt in München

Ins Rollen kam der Stein durch eine Beschwerde in einem Einspruchsverfahren gegen das Europäische Patent von Ixetic Hückeswagen (EP 1117933). Dieses war von Robert Bosch angegriffen worden. Im Verlauf des Verfahrens zog Ixetic im Dezember 2012 vor die Große Beschwerdekammer des EPA und bat um die Überprüfung einer Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer, obwohl diese das Patent für gültig erklärt hatte. Die Berufungsinstanz des EPA habe ihr jedoch in einem schwerwiegenden Fall rechtliches Gehör versagt, so Ixetic. Zudem habe es Verfahrensfehler gegeben. Diese hätte die Technische Beschwerdekammer mit dem Hinweis ignoriert, sie müsse die Zahl der Beschwerden begrenzen. Die Beschwerdekammer habe daher keine Verfahrensfehler der Vorinstanz festgestellt.

Brisanter noch ist, dass Ixetic in ihrer Beschwerdebegründung den Vorsitzenden der Großen Beschwerdekammer, Wim van der Eijk, wegen Befangenheit ablehnte. Der Grund: Das Einspruchsverfahren gegen ein Europäische Patent sei beim EPA ein Verwaltungsakt. Deshalb müsse die Große Beschwerdekammer bei Verfahrensfehlern auch Verwaltungsfehler berücksichtigen. Hier sei der Vorsitzende Richter jedoch befangen, da er selbst als führender Mitarbeiter des EPA an der Ausgestaltung der Verfahren beteiligt gewesen sei. Zudem sei er als Vizepräsident der Generaldirektion 3 (GD 3) in die Verwaltung des EPA eingebunden. Die notwendige Trennung zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit sei beim EPA daher nicht gegeben.

Einmaliger Vorgang

Dies bestätigte nun auch die Kammer selbst in einem Zwischenbescheid. Die oberste Gerichtsinstanz des EPA ersetzte darauf hin van der Eijk in dem Verfahren durch eine seiner Stellvertreterinnen Brigitte Günzel. Zu der Frage, ob Ixetic in dem Verfahren rechtliches Gehör verweigert wurde, muss die Kammer allerdings noch entscheiden.  

Bedenken gegen die enge Verbindung von Verwaltung und Gerichtsbarkeit beim EPA sind nicht neu. Es hat in der Vergangenheit mehrere Anträge auf Befangenheit von EPA-Richtern gegeben, die allerdings nie einen Austausch zur Folge hatten. Bleibt es nun bei der Doppelfunktion in Verwaltung und Gerichtsbarkeit, dürfte es künftig ausgeschlossen sein, dass der Vorsitzende der Großen Beschwerdekammer wieder ein Verfahren leitet. Eine Lösung durch eine interne Umstrukturierung wäre Experten zufolge jedoch denkbar.

Benoît Battistelli
Benoît Battistelli

Das Zwischenurteil sorgt in europäischen Patentkreisen für großes Aufsehen. Insider verstehen es als Zeichen einer internen Opposition gegen EPA-Präsident Benoît Battistelli, der auch wegen seiner Effizienz-Strategie in der Kritik steht. Dem Vernehmen nach drängt er auf eine zügige Abwicklung von Einspruchsverfahren. Das führe Patentexperten zufolge immer häufiger dazu, dass europäische Patente aus formalen Gründen nicht erteilt werden.

EPA unter Beschuss

Starken Gegenwind bekommt das Amt derzeit auch aus Karlsruhe und Luxemburg. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind drei Verfassungsbeschwerden anhängig (AR 2435/13, 2 BvR 421/13 und 2 BvR 2480/10). Die klagenden Unternehmen monieren, dass die Einspruchsentscheidungen der EPA keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Die große Beschwerdekammer des EPA nimmt in ihrer aktuellen Entscheidung zum Teil Bezug auf Gutachten und Schriftsätze aus den deutschen Verfassungsklagen. Parallele Beschwerden gegen die Entscheidungspraxis des EPA sind nach JUVE-Informationen auch in Großbritannien und den Niederlanden anhängig.

Schützenhilfe durch die deutschen Verfassungsklagen und die Entscheidung des EPA erhält zudem Spanien als vehementer Gegner des neuen EU-Patents. Seine Klage vor dem EuGH gegen das EU-Patent (Rechtssache C-146/13) begründet das Königreich unter anderem mit der fehlenden gerichtlichen Kontrolle von Rechtsakten des EPA. Eine Entscheidung wird hier für dieses Jahr erwartet. Beobachter sehen für Spanien und die Kläger in Karlsruhe wegen des hohen politischen Drucks bei der Einführung des EU-Patents kaum Erfolgschancen. Experten meinen aber, dass die Patentbehörde nun selbst neue Fakten geschaffen hätte.

Vor einer ähnlichen Situation wie nun das EPA stand in den 1950er-Jahren bereits das Deutsche Patent- und Markenamt. Sie führte schließlich zur Loslösung des Gerichtsteils und Gründung des Bundespatentgerichts (BPatG) – also zur strikten Trennung von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Eine entsprechende Abspaltung der Gerichtsbarkeit aus dem EPA wäre allerdings kein einfacher amtsinterner Vorgang, sondern müsste von den 38 Mitgliedstaaten beschlossen werden.

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