Sprachgesetz als Handelsbarriere

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Durch ihren französischen Partner Jean-Gabriel Recq vertritt die Stuttgarter Kanzlei Diem & Partner derzeit die Straßburger Dependence eines international tätigen Reisebüros in einem kuriosen Fall. Das Unternehmen verwendete bis vor einiger Zeit Vertragsformulare in deutscher und englischer Sprache, die von französischen Behörden im Rahmen einer polizeilichen Hausdurchsuchung beschlagnahmt und als Ordnungswidrigkeit in 1789 Fällen geahndet wurden. Umstrittene Begründung: Der fremdsprachige Vertragstext verstoße gegen das Gesetz zur Reinhaltung der französischen Sprache.

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Dazu Anwalt Recq: „Das Gesetz verstößt gegen die Artikel 59 und 60 des EWG-Vertrages. Es behindert ganz einfach den freien Dienstleistungsverkehr und zwingt ausländischen Wettbewerbern höhere Kosten auf.“ Das Urteil wird für den 21.01.1999 erwartet.

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