Streit eskaliert

BUJ erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Dienstleister

Der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) hat in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren gegen das Deutsche Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen, diruj, ein Verbot erwirkt, dass diruj mit ihm in Wettbewerb tritt. Dies hat der BUJ mitgeteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt habe dem diruj vorerst untersagt, Veranstaltungen für Rechtsabteilungen und Juristen unter eigenem Namen anzubieten, sofern dies nicht im Auftrag des BUJ erfolge. Diruj ist derzeit noch Dienstleister des BUJ und war bis vor kurzem unter dfv tätig. Vor einigen Monaten haben sich beide zerstritten.*

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Die Einstweilige Verfügung greife sehr weit und verbiete dem diruj nicht nur die Veranstaltungsorganisation für Juristen. Das Institut dürfe auch diverse Marken nicht als eigene bezeichnen. Dazu gehört beispielsweise das Magazin ‚Unternehmensjurist‘ und der Unternehmensjuristen Kongress. Außerdem darf das diruj keine Mitgliedsdaten des BUJ für eigene Veranstaltungswerbung verwenden. Das geht aus einer Pressemitteilung des BUJ hervor.

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