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2007 hatte die Kanzlei ein Gutachten für die BVG zu komplexen Finanztransaktionen mit JP Morgan angefertigt, unter anderem zum Erwerb sogenannter Collateralized Debt Obligations (CDO). Die Transaktion erwies sich für die BVG als großes Verlustgeschäft, in der Folge verweigerten sie Zahlungen an JP Morgan. Die Bank fordert mit einer Klage vor dem High Court in London nun rund 155 Millionen Euro von den BVG (mehr…).