Einer Diskussion will sich die BRAK indes nicht verschließen. Sie fordert eine inhaltliche politische Debatte über den von ihr im vergangenen Dezember vorgelegten Vorschlag einer Gesetzesnovelle und will sich an einem „unter Berücksichtigung des Eckpunktepapiers geführten Gesetzgebungsverfahren“ aktiv beteiligen. Das kürzlich vorgelegte Eckpunktepapier des BMJV kritisierte die BRAK gleichwohl als „strukturell und methodisch unscharf“. Insbesondere berücksichtige es nicht ausreichend die für die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege zu erfüllenden Voraussetzungen, den umfassenden Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt sowie die Spezifika anwaltlicher Tätigkeiten.
Mit ihrer Auffassung, die entstandenen Probleme für Syndikusanwälte im Sozialrecht zu lösen und die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unangetastet zu lassen, steht die Kammer in der Diskussion allerdings zunehmend alleine. Denn für das BMJV-Eckpunktepapier zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte hatten etwa der Deutsche Anwaltverein sowie der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) Unterstützung signalisiert. Mehr noch: Der BUJ hatte sogar eine Briefkampagne gestartet, in der die Syndizi ihre Anwälte um Solidarität baten. Die Kampagne fiel auf fruchtbaren Boden, nach JUVE-Informationen beteiligen sich beispielsweise die meisten der Top-10-Wirtschaftskanzleien aktiv daran. Zuvor hatte der BUJ vergeblich versucht, die BRAK zu einem Einschwenken auf das Papier des BMJV zu motivieren.
Die BRAK fokussiert sich in der Diskussion ganz auf das Problem der Rentenversicherung. Ihrer Ansicht nach muss die Frage, ob Unternehmensjuristen von der Rentenversicherung befreit werden können, sozial- und nicht berufsrechtlich gelöst werden. Daher macht sie sich für eine Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) stark, die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) soll dagegen unangetastet bleiben. Das würde bedeuten, dass Syndizi Mitglieder in den Anwaltskammern sein und dadurch auch im Versorgungswerk versichert werden können, wenn ihr Anstellungsvertrag eine Tätigkeit als Rechtsanwalt vorsieht.
In den vergangenen Wochen hatte die BRAK mit ihrer Linie kontinuierlich an Unterstützung verloren, nachdem DAV und BUJ Zustimmung für den BMJV-Vorschlag signalisiert hatten. Zudem ist die BRAK in der Frage, ob Unternehmensjuristen statusrechtlich Anwälte sein sollten, selbst tief gespalten. Während sich einige Regionalkammern offen auf die Seite der Syndizi schlagen, opponieren andere genauso heftig dagegen. Anfang Februar hatten die meisten regionalen Kammern den BRAK-Kurs noch weitgehend befürwortet. Nach JUVE-Informationen hatten bis dahin lediglich große Kammern wie Frankfurt, Köln und München eigene Beschlüsse gefasst, in denen sie eine berufsrechtliche Regelung befürworten. (René Bender)