Das Beweisthema der heutigen Zeugenaussage: War dem Kapitalmarktrechtler Harrer als Berater der Telekom-Anteilseignerin Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) etwas über die Fusionspläne der Telekom mit dem US-Wettbewerber Voicestream bekannt?
Harrer versicherte, während der Zeichnungsfrist im Rahmen der dritten Telekom-Emission im Juni 2000 nichts von einem bevorstehenden Kauf des US-Mobilfunkanbieters Vociestream gewusst zu haben. Von der Übernahme habe er erst Ende Juli durch eine Ad-hoc-Mitteilung erfahren. Zudem sei er nicht bei Kaufverhandlungen oder der Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen beteiligt gewesen.
Harrer hatte damals zu einem Team von Oppenhoff & Rädler Linklaters & Alliance-Anwälten gehört, die die staatseigene KfW-Gruppe bei den Börsenplatzierungen der Telekom begleiteten.
Er war dabei insbesondere für die Umplatzierung der Aktien zuständig. Vier Jahre später beriet Harrer die KfW dann auch beim Verkauf eines Telekom-Aktienpakets in Höhe von rund vier Milliarden Euro an institutionelle Investoren. Diese Transaktion stellte seinerzeit die größte Aktienplatzierung in Deutschland seit dem Börsengang der Deutschen Post im Jahr 2000 dar.