Beide wurden 2013 zu BGH-Anwälten ernannt, 2016 gründeten sie ihre gemeinsame Kanzlei Rohnke Winter. Bis dahin arbeiteten sie mit anderen BGH-Anwälten zusammen. Gemeinsam setzten sie sich im Laufe der Jahre an die Spitze der empfohlenen BGH-Anwälte im JUVE-Ranking.
Am BGH gibt es heute nur wenige große Wirtschaftsstreitigkeiten, in denen nicht einer der beiden Anwälte tätig wird. Allerdings ist ausgerechnet ihr Erfolg nun auch der Grund für die Trennung. Denn wenn beide für große Komplexe angefragt wurden, konnte oft nur einer das Mandat annehmen. Solche Interessenkonflikte hatten sich im Laufe der letzten Jahre gehäuft, beispielsweise in Kartellverfahren. Mit zwei getrennten Einheiten erhoffen Rohnke und Winter sich nun wieder mehr Bewegungsfreiheit.
Zulassungsverfahren für BGH-Anwälte angestoßen
Im überschaubaren BGH-Anwaltsmarkt ist die Trennung von Rohnke Winter nicht der einzige Umbruch, der für 2024 ansteht: Im kommenden Jahr sollen außerdem neue BGH-Anwältinnen und Anwälte gewählt werden. Dafür hat die Präsidentin des Bundesgerichtshofes, Bettina Limperg, die Rechtsanwaltskammern aufgefordert, bis zum Jahresende Vorschläge einzureichen.
Das Zulassungsverfahren sorgt regelmäßig für Aufregung im Rechtsmarkt, Kritiker halten es für intransparent, weshalb es regelmäßig zu Konkurrentenklagen kommt. Die 37-köpfige BGH-Anwaltschaft gilt zudem als überaltert. Winter ist mit 51 der Jüngste in der Riege. Ob das Zulassungsverfahren schon 2024 zu einem Abschluss kommt, ist ungewiss.