Neues Ranking BGH-Anwälte

Die Herren der letzten Instanz – und eine Dame

Mehr Anwältinnen und Anwälte als je zuvor haben sich mit Empfehlungen an unserem Ranking zu Anwälten beim Bundesgerichtshof beteiligt. Überraschend: Rohnke Winter und Dr. Reiner Hall, die seit Jahren an der Spitze des Rankings stehen, konnten ihren Marktanteil sogar noch leicht ausbauen. Beide Kanzleien zusammen vereinigen fast die Hälfte aller Empfehlungen auf sich.

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Foto: Bundesgerichtshof

Das detaillierte Ranking mit Stimmen aus dem Markt zu allen oft empfohlenen Anwälten findet sich in der aktuellen Ausgabe des JUVE Rechtsmarkt.

Christian Rohnke

Erstmals entfiel diesmal eine dreistellige Zahl von Empfehlungen auf einen einzelnen Anwalt: nämlich exakt 100 auf Prof. Dr. Christian Rohnke. „Souverän“, „überzeugend“, „gutes Standing beim BGH“, loben Teilnehmer der JUVE-Umfrage. Rohnkes Kanzleipartner Dr. Thomas Winter steht mit 76 Empfehlungen auf Platz 2 der individuellen Rangliste. Über ihn heißt es unter anderem:  „Ausgezeichneter Teamplayer, sucht die intensive Abstimmung mit Mandanten und den Anwälten aus der Instanz“.

Brunhilde Ackermann

Die einzige Frau unter den 14 BGH-Vertretern mit mindestens 10 Empfehlungen ist Dr. Brunhilde Ackermann. Sie wird von Instanzanwälten unter anderem gelobt als „fachlich und menschlich herausragend“. Vor allem im Gewerblichen Rechtsschutz, aber auch im Kartellrecht werden ihr „fundierte Kenntnisse“ sowie eine „eigene Perspektive und eigene Argumente“ bescheinigt.

Quelle: JUVE-Recherche*

Insgesamt fußt das JUVE-Ranking zu BGH-Kanzleien diesmal auf Empfehlungen von gut 500 Anwältinnen und Anwälten aus Instanzkanzleien. Das heißt: Ein Drittel mehr als im Vorjahr, haben ihre Lieblingsvertreter vor dem Bundesgerichtshof benannt – und erklärt, was sie an ihnen besonders schätzen*.

Norbert Tretter

Fazit: Die Marktspitze baut ihren Marktanteil leicht aus. Engel & Rinkler und Baukelmann Tretter gewinnen prozentual am meisten hinzu, beide verbessern damit ihre Position im Ranking. Und zwei BGH-Anwälte schafften den Sprung in die Liste: Dr. Thomas von Plehwe und Dr. Peter Wessels.

* Die Rankings basieren auf 516 Einzelempfehlungen aus Kanzleien, die zwischen Januar und April 2021 an einer Befragung teilgenommen haben. In den Listen wurden nur BGH-Kanzleien und – Anwälte mit mindestens zehn Empfehlungen berücksichtigt.

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