Auf den ersten drei Plätzen finden sich dieselben Kanzleien wie im Vorjahr, allerdings hat sich der Abstand zwischen Rohnke Winter und den beiden Nächstplatzierten, Jordan & Hall und Prof. Dr. Matthias Siegmann erhöht.
Rohnke erstritt im Schienenkartell ein wichtiges Urteil zum sogenannten doppelten Anscheinsbeweis und ist zudem immer wieder in Grundsatzverfahren zum Gewerblichen Rechtsschutz zu sehen. Winter vertritt unter anderem Facebook in einem weltweit beachteten Fall gegen das Bundeskartellamt, Daimler im Lkw-Kartell sowie VW im Kapitalanleger-Musterverfahren wegen der Dieselaffäre.
Neu im Ranking ist der frühere Hogan Lovells-Partner Dr. Matthias Koch, der 2016 als BGH-Anwalt zugelassen wurde. Der IP-Spezialist hat unter anderem dem Internetanbieter 1&1 zu einem Sieg in einem wettbewerbsrechtlichen Streit mit der Deutschen Telekom beraten. Nicht mehr in der Liste der BGH-Anwälte mit mindestens zehn Empfehlungen sind Engel & Rinkler (im Vorjahr 21 Empfehlungen) und Dr. Brunhilde Ackermann (11).
Die Partner der Kanzlei von Plehwe & Schäfer gehen ab dem kommenden Jahr getrennte Wege, da Partnerin Gunhild Schäfer ihre BGH-Zulassung zurück gibt und in eine Familienrechtsboutique wechselt. Dr. Thomas von Plehwe berät dann weiter als Einzelanwalt Mandanten in BGH-Verfahren.