Seine Kölner Kanzlei gründete Weber 1981 als Einzelpraxis, als weitere Standorte kamen 1996 Frankfurt, 1997 Berlin und 2000 München hinzu, die Kanzlei wurde dabei auch zunehmend im Kollektivarbeitsrecht tätig.
Bekannt geworden war Weber nicht zuletzt durch eine außerordentlich wirkungsvolle, bei Kollegen nicht unumstrittene Medienpräsenz mit TV-Auftritten und arbeitsrechtlichen Kolumnen in „Capital“, „Manager-Magazin“ und zuletzt in der „Welt am Sonntag“. Er publizierte außerdem den erfolgreichen „Rechtsberater für Manager“ und war Co-Autor zahlreicher weiterer Handbücher und Monografien zum Arbeitsrecht. Im Rahmen seiner Kanzlei baute Weber außerdem ein umfangreiches Seminarprogramm auf.
Die Nachricht von seinem völlig überraschenden Tod wurde von den 20 Anwälten der Kanzlei und unter Arbeitsrechskollegen mit Erschütterung aufgenommen. Man habe die große Anteilnahme dankbar registriert, sagte Kothe-Heggemann. Gemeinsam mit den verbliebenen Partnern Dr. Frank Dahlbender (Köln) sowie Peter Rölz im Frankfurter und Dr. Knut Müller im Münchner Büro wird sie die Kanzlei nun fortführen.