Ulrich Weber gestorben

Autor/en
  • JUVE

Im Alter von nur 54 Jahren ist am 15. Februar 2003 der Arbeitsrechtler Ulrich Weber in seinem Privathaus in Köln gestorben. Trotz des Verlustes ihres Namensgebers will die Kanzlei fachlich unverändert und in gleicher Aufstellung weitermachen. Die bisherige Firmierung Ulrich Weber & Partner wird beibehalten. Dies erklärte die Kölner Partnerin Claudia Kothe-Heggemann auf Nachfrage von JUVE.Ulrich Weber zählte zu den erfahrensten deutschen Arbeitsrechtlern und genoss besonderes Ansehen für seine individualrechtliche Vertretung von Führungskräften. Zu seinen Mandanten zählten bundesweit Manager der bedeutendsten deutschen Unternehmen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Seine Kölner Kanzlei gründete Weber 1981 als Einzelpraxis, als weitere Standorte kamen 1996 Frankfurt, 1997 Berlin und 2000 München hinzu, die Kanzlei wurde dabei auch zunehmend im Kollektivarbeitsrecht tätig.

Bekannt geworden war Weber nicht zuletzt durch eine außerordentlich wirkungsvolle, bei Kollegen nicht unumstrittene Medienpräsenz mit TV-Auftritten und arbeitsrechtlichen Kolumnen in „Capital“, „Manager-Magazin“ und zuletzt in der „Welt am Sonntag“. Er publizierte außerdem den erfolgreichen „Rechtsberater für Manager“ und war Co-Autor zahlreicher weiterer Handbücher und Monografien zum Arbeitsrecht. Im Rahmen seiner Kanzlei baute Weber außerdem ein umfangreiches Seminarprogramm auf.

Die Nachricht von seinem völlig überraschenden Tod wurde von den 20 Anwälten der Kanzlei und unter Arbeitsrechskollegen mit Erschütterung aufgenommen. Man habe die große Anteilnahme dankbar registriert, sagte Kothe-Heggemann. Gemeinsam mit den verbliebenen Partnern Dr. Frank Dahlbender (Köln) sowie Peter Rölz im Frankfurter und Dr. Knut Müller im Münchner Büro wird sie die Kanzlei nun fortführen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de