Die HVB zieht damit die Konsequenzen aus den neuen Mindestanforderungen für Compliance (MaComp) der BaFin. Die Bank hatte nach Inkrafttreten der neuen Regeln das Gespräch mit der Aufsichtsbehörde gesucht. Ergebnis dieser Gespräche sei gewesen, dass die BaFin keinen Anlass gesehen hätte, eine Trennung der Abteilungen anzustoßen, so Früh. Jedoch habe die BaFin deutlich gemacht, an ihrer generellen Auffassung, dass eine organisatorische Trennung nötig ist, festzuhalten.
Früh gilt als Verfechter der Auffassung, dass Recht und Compliance sich einander nicht zwingend beeinträchtigen und hat zu diesem Thema auch publiziert. Letztlich konnte sich jedoch auch die HVB der Auffassung der BaFin nicht verschließen. Früh hat die jetzige Entscheidung ausdrücklich mitgetragen.
Organisatorisch bedeutet die Trennung im Wesentlichen, dass die Diplomkauffrau und Bankfachwirtin Käsler nicht mehr an Früh, sondern unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden berichten wird. Die bisher vereinte Abteilung um Früh schrumpft um etwa ein Drittel auf weltweit gut 200 Mitarbeiter. Zugleich übernimmt Früh in seinem Zuständigkeitsbereich, der nun unter Legal Corporate Affairs & Documentation firmiert, auch wieder das Thema Aufsichtsrecht. Dieses war bislang innerhalb des Gesamtteams bei Compliance angesiedelt.