Urheber- und Presserecht

Der Gerichtsstand fliegt nicht mehr

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  • JUVE

In Urheber- und Pressesachen müssen Anwälte mehr denn je aufpassen, wo sie Klage erheben. Für Internetveröffentlichungen hat die Justiz den fliegenden Gerichtsstand faktisch abgeschafft.

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Dass man jeglichen Inhalt überall abrufen kann, macht für viele Nutzer den Reiz des Internets aus. Für Anwälte ist dies hingegen ein Problem, zumindest wenn der Inhalt einer Homepage in die Rechte ihrer Mandanten eingreift: „Durch das Internet ist das Prinzip des fliegenden Gerichtsstandes viel problematischer geworden“, sagt Dr. Peter-Andreas Brand, Prozessrechtsexperte im Berliner Büro von Redeker Sellner Dahs.

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